was mich mal interessieren würde ist ob man eigentlich eine rechtliche handhabe gegen bergbahn-gesllscahften hat wenn man bzgl der geöffneten anlage klare und vmtl absichtliche falschauskünfte bekommt ?
wir haben am dienstag in hintertux vorher angerufen und mittwochs morgens nochmal gefragt und es hieß: "alle geltscheranlagen in betrieb, ausser es stürmt". haben auch spezielle fragwürdige lifte nochmal nachgefragt wie. z.b. kaserer und schlegeis. sturm war keiner im gegenteil, absolute windstille.
oben bekommt man dann die auskunft dass die schon seit tagen geschlossen seien da jetzt sommerbetrieb ist. und wie die an den verkaufstellen unten so etwa nur behaupten können.
sowas regt mich immer furchbar auf. > da freut man sich auf geiles terrain und dann hat nur die hälfte auf. wir hatten zwar trotzdem ne menge spass, aber es geht mri da ums prinzip. man kann doch nicht einfach seinen kunden absichtlich falschinfos liefern!
1 bahn war auch wegen revision geschlossen. sowas muss man doch wissen!
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