mir glaubt ja keiner. das szenario vom kamatiker ist eine gefahrengemeinschaft, weil der hang gemeinsam beurteilt wurde. da geht niemand in den knast. und wenn jetzt noch ein paar mit solchen geschichten kommen, werd ich auch noch ganz verunsichertdieses gerücht vom "der mim schein ist immer der depp" geistert hier schon seit jahren rum, ich hab aber bislang noch nie was von einem konkreten fall gehört, in dem die gerichte das so entschieden haben
wir unterscheiden: skilehrer bei der arbeit = verantwortlich für seine gäste
skilehrer in seiner freizeit = normaler mensch ABER auch in seiner freizeit kann man für jemand verantwortlich sein. zb als bergführer
aus gefälligkeit. das ist aber ein anderer haftungsgrund und hat nichts mit schein zu tun
bergführer aus gef. = verantwortlich für die leute, gegenüber denen er sich als giude anbietet. NICHT für klaus aus bottrop, der den
spuren nachfährt
wir unterscheiden weiters (<-- rechtlich - menschlich schliesse ich mich berni an):
normale hilfeleistungspflicht, wenn man auf einen fremden verunglückten trifft. das erschöpft sich üblicherweise darin, dass man die rettung verständigt oder sonst professionelle hilfe holt.
skilehrer, bergführer etc sind von gesetz wegen zu mehr verpflichtet - dh sie müssen auch erste hilfe leisten etc. (ob das auch für den skilehrer in seiner freizeit gilt, weiss ich nicht auswendig. bin ja auch kein skilehrer. aber das kann man in den skischulgesetzen der länder nachlesen)
@ berni: ich kann bei deiner schilderung kein strafbares verhalten erkennen. ausser bei eurem verfolger - der bekommt 10 jahre für befahren fremder lines
und es gibt weder kripp noch eletrolinie. das ist alles nur eine erfindung von sub
edit - puh, hier wird schnell gepostet. aber nachfrage beim dsv ist gut. tät mich interessieren, wie die auf die idee kommen...
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