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Mittwoch, 08 November 2017 07:33

7 sinnvolle Versicherungen für Freerider…

…und welche Kosten sie decken sollten

Womit man sich an perfekten Bluebird-Powder-Days beschäftigen möchte: Schnee und Ski. Womit man sich nicht beschäftigen möchte: Versicherungen. Das sollt ihr auch nicht – denn das solltet ihr schon davor machen. Auch auf die Gefahr hin, dass wir jetzt spießig wirken: ein paar Versicherungen gibt’s schon, die für uns (und euch) Sinn machen. Und nein, wir kassieren keine Provisionen dafür, dass wir euch die kurz zusammen- und vorstellen. Und nein, wir wollen euch auch keine Ablebensversicherung für euren Hamster oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Puppe eurer Schwester verkaufen.

Braucht es jetzt wirklich auch noch eine Versicherung zum Skifahren? Wer nur ein, zwei Mal pro Saison auf die Bretter steigt, braucht die vermutlich nicht. Da wir und ihr aber „öfters“ bis „sehr oft“ unterwegs sind, kann es sicher nicht schaden, doch kurz darüber nachzudenken. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ein einziger Helieinsatz schon mal mehr als 10.000 Euro kosten kann… Was ist denn jetzt also wirklich sinnvoll?

1. Die Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung sollte zugegebenermaßen nicht nur ein Freerider abschließen, sondern jede volljährige Person. Verletzt man durch seine Schuld eine andere Person, so sind diese Schäden durch Privat- bzw. Sporthaftpflichtversicherung abgedeckt. Beispielsweise inkludiert der Weltweit Service des Österreichischen Alpenvereins eine Haftpflichtversicherung bis zu drei Millionen Euro. Was hier allerdings nicht gedeckt ist: Der eigene Schaden.

2. Die private Kranken- und Unfallversicherung
Eine Zusatzversicherung sorgt bei einem Skiunfall vor allem für eine bessere Behandlung vor Ort, beim Abtransport und im Krankenhaus. Meistens wird man schneller behandelt, und das vom Arzt seiner Wahl. Man wartet nicht bis zu sechs Wochen auf ein MRT und weitere Wochen auf einen OP-Termin sondern liegt im Optimalfall – sollte es notwendig sein – noch am selben Tag auf dem Tisch. Auch hinsichtlich Physiotherapie und ergänzender Heilmethoden leisten Zusatzversicherungen oft deutlich mehr. Sie greifen beispielsweise auch bei Invalidität, kosmetischen Operationen, Bergungen und Todesfällen. Auch ein Krankenhaustagegeld und die Übernahme von Überführungskosten können enthalten sein. Viele Zusatzversicherungen beinhalten aber Einschränkungen wie zum Beispiel bei den Bergungskosten – unbedingt auf die Details achten!

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit ab, leistet jedoch nicht immer Ersatz für Folgeschäden wie z.B. Invalidität. Noch komplizierter wird es, wenn der Unfall im Ausland passiert. Zwar gibt es die europäische Krankenversicherungskarte. Diese greift allerdings nur in EU-Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Und selbst hier werden die anfallenden Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten übernommen. „So können selbst in Ländern wie Österreich oder Italien für Reisende hohe Kosten entstehen. Patienten aus dem Ausland werden hier häufig als Privatpatienten behandelt. Die höheren Aufwendungen übersteigen oftmals die Kostengrenzen der Kassen und die Betroffenen müssen diese dann selbst tragen“, weiß die Reiseexpertin der Europäischen Reiseversicherung ERV, Birigit Dreyer. Krankenrücktransporte werde von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.

Daher empfehlen Verbraucherschützer für jede Reise eine private Reisekranken-Versicherung abzuschließen. Die sollte unbedingt vor der Reise abgeschlossen werden. Der DAV bietet seinen Mitgliedern z.Bsp. eine Auslandsreisekrankenversicherung an, die eine Behandlung als Privatpatient im Ausland ermöglicht, auf beliebig vielen Urlaubsreisen bis maximal 42 Tagen Gültigkeit besitzt und für die es eine 24-Stunden-Notrufzentrale gibt.

Eine private Unfallversicherung ersetzt Bergungskosten, Unfallkosten (wie z.B. Zahnersatz, Therapiekosten oder Spezialoperationen) und übernimmt Heilbehelfe. Bei einer bleibenden Invalidität bekommen Unfallopfer eine Kapitalleistung bzw. eine monatliche Rente ausbezahlt.

3. Deckung der Bergungskosten
„Ein Helikopter-Einsatz kostet beispielsweise 80 Euro pro Minute und bei einer üblichen Bergungszeit von bis zu 60 Minuten geht das schnell in die Tausende“, erklärt Birgit Dreyer. Die anfallenden Kosten übernehmen viele Krankenkassen allerdings nur anteilig. „Eine andere Möglichkeit sich hier abzusichern, wäre zum Beispiel eine private Reisekranken-Versicherung. Wichtig hierbei - da sich die einzelnen Polizzen teils stark unterscheiden - die Such-, Rettungs- und Bergungskosten müssen explizit mit abgedeckt werden.

Die durchschnittlichen Kosten bei einem Flugrettungseinsatz belaufen sich auf ungefähr 3.500 Euro. Bei alpinen Einsätzen mit sehr schweren Verletzungen bezahlt die Krankenkasse eine Pauschale von nicht einmal 1.000 Euro für den Transport ins Spital. Die verbleibenden Restkosten müssen vom Patienten bzw. dessen Privatversicherungen getragen werden. Daher lohnt sich für Freerider eine Abdeckung der Bergungskosten selbst dann, wenn nur alle zehn Jahre ein durchschnittlicher Schaden auftritt – bei einem großen Schaden, wie zum Beispiel einer Hubschrauber-Bergung sogar, wenn es einmal im Leben passiert.

Im Mitgliedsbeitrag des Österreichischen Alpenvereins sind Bergungskosten in der Höhe von 25.000 Euro in der Freizeit im In- und Ausland inkludiert, Gleiches gilt für den Deutschen Alpenverein. Der DSV übernimmt mit seiner DSV aktiv Versicherung bis zu 10.000 Euro an Bergungskosten. Oft sind auch in anderen Versicherungen wie beispielsweise dem ÖAMTC Schutzbrief Bergekosten inkludiert.

Auch Förderer der österreichischen Bergrettung kommen zu einer günstigen Bergekostenversicherung: Für einen Förderbetrag von 28 Euro pro Jahr sind Such- und Bergungskosten für Boden- und Flugrettung aus Berg- und Wassernot bis zu maximal 25.000 Euro weltweit abgedeckt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz nicht nur den Einzahler, sondern auch dessen Ehegattin/Ehegatten bzw. einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ein Teil des Förderbetrags kommt den jeweiligen Landesverbänden der Bergrettung zugute. Wer die Expressanmeldung mit Bezahlung per Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung wählt, ist ab dem Folgetag 0:00 Uhr versichert – kann durchaus ziemlich praktisch sein…

4. Deckung von Rücktransport und Überführungskosten
Freerider, die viel im Ausland unterwegs sind, sollten sich ebenso mal ihre Konditionen bezüglich Rückhol- und Überführungskosten ansehen. Der Weltweit Service des ÖAV beinhaltet diese Kosten aus dem Ausland ohne Summenbegrenzung. Die DSV aktiv Versicherung übernimmt zwar den Rücktransport in voller Höhe, allerdings nur 2.500 Euro der Überführungskosten. Zur Unterscheidung: Rücktransporte betreffen Verletzte, Überführungen verstorbene Personen.

5. Rechtsschutzversicherung
Hier gilt dasselbe wie bei der Haftpflichtversicherung: Auch eine Rechtschutzversicherung sollte jede/r sowieso haben. Sie sichert die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen gegenüber Dritten. Hotelbesitzer, Liftbetreiber oder fahrlässig handelnde Skifahrer können ohne weitere Kosten angezeigt werden, wenn es einen Schadensersatzanspruch gibt. Außerdem kann die Versicherung bei der Verteidigung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingesetzt werden. Also vielleicht mal die Zeit nehmen und bestehende Versicherungsverträge durchforsten, ob man nicht doch schon eine Rechtschutzversicherung besitzt… Als Mitglied des Österreichischen Alpenvereins besitzt man etwa eine solche mit europaweiter Gültigkeit bis zur Höhe von 35.000 Euro.

6. Diebstahlversicherung
Was für ein leidiges Thema! Immer wieder mal sind solche unguten Mitmenschen unterwegs, die meinen es sei ok einem die Ski zu klauen. Ist es nicht! Die Diebstahlversicherung leistet dann wenigstens einen Ersatz. Schon bei einer DSV Basic Mitgliedschaft um 30 Euro pro Jahr sind alle eigenen und gewerblich gemieteten Ski, Snowboards und Helme gegen Diebstahl, Bruch oder Beschädigung versichert.

7. Die Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, wenn man lange im Voraus bucht. Wer weiß schon im Vorhinein, wann er sich verletzen wird? Mögliche Stornierungskosten können für die Reise abgewendet werden, und bei Abbruch aufgrund eines Schadens kann z.B. der Preis für die Liftkarte ersetzt werden.

Soweit unsere Aufstellung. Welche davon und/oder welche zusätzlichen Versicherungen du für dich selbst abschließt, bleibt im Endeffekt dir selbst überlassen. Es gilt dasselbe wie im freien Gelände: Die Risikoeinschätzung muss jede/r für sich selbst übernehmen. Hier geht es zwar vielleicht nicht wie in einem gefährlichen Hang direkt um dein (Über)leben, aber doch auch darum, wie dein Leben weiter läuft. Deshalb schadet es vielleicht nicht, einen verregneten Herbsttag für einen Versicherungscheck zu nützen. Auch wenns spießig ist.

Quellen: siehe weiterführende Links

Publiziert in Know How