Covid-19 & Skifahren

Covid-19 & Skifahren

Von JuliaS am 4.Nov. 2020

Es ist Anfang November 2020, Deutschland und Österreich haben sich neben vielen anderen Ländern einen „Lockdown light“ selbst auferlegt, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Davon betroffen sind sämtliche Freizeitbetriebe, also auch die Bergbahnen.

Noch vor wenigen Wochen rauchten die Köpfe, mit welchen Maßnahmen der Covid-19-Pandemie in punkto Seilbahnen zu begegnen sei, und etliche Grundregeln wurden festgelegt. Jetzt sperren die Lift erstmal zu.

Auch wenn jetzt mal erst nix geht mit Bergbahnen: Sollten die verordneten Maßnahmen der Regierungen wirken und die Infektionszahlen wieder runtergehen, werden wahrscheinlich irgendwann auch wieder die Skigebiete öffnen. An den festgelegten Verhaltensregeln dürfte das prinzipiell nichts groß ändern, denn sie beruhen ganz einfach auf dem AHA-Prinzip: Abstand halten – auf Hygiene achten – Alltagsmaske tragen (oder beim Skifahren das als Maske verwendete Schlauchtuch).

Hier kurz zusammengefasst, was es diesen Winter beim Skifahren – so oder so – zu beachten gilt:

1. Wer sich krank fühlt, muss zuhause bleiben!

2. Mund-Nasen-Schutz
In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Das bedeutet, dass in der Seilbahn ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, das kann auch ein Schlauchtuch sein. Manche Seilbahnen geben das als Zuckerl im kommenden Winter zum Liftticket gratis dazu.

3. Abstand
Beim Anstehen an der Seilbahn ist – wie überall sonst - ein Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten.

4. Hygiene
Es gelten die üblichen Hygienemaßnahmen: Kein Händeschütteln, regelmäßig Hände waschen, in die Armbeuge niesen oder husten. Nach Möglichkeit sollte kontaktlos bezahlt werden.

5. Après-Ski
Après-Ski, so wie es bisher bekannt war, wird in diesem Winter nicht möglich sein. Auch beim Après-Ski wird ein Meter Abstand zwischen den Besuchergruppen einzuhalten sein. Konsumation erfolgt an den Sitzplätzen. Stehplätze gibt es keine. Das gilt sowohl indoor als auch outdoor. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist abzuwarten, wie die Regelungen für Gaststätten ab Dezember aussehen werden.

6. PCR-Tests
Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Campingplätzen und Jugendherbergen können sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen lassen, auch viele Seilbahnen bieten ihren Mitarbeiter/innen diese Möglichkeit. Manche Destinationen haben bereits angekündigt, auch für Gäste eine freiwillige Teststation einzurichten.

Da sich die Regelungen situationsbedingt ändern können, empfehlen wir Euch, den Online-Check am Vorabend eines Skitages auszuweiten: Schneefall, Lawinensituation und Covid-19-Lage!


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