So weit ich das Dokument auf dem EU Server Verstanden habe bleibt die Regelung ist wie bisher. Also für das erreichen der Grenze wird lediglich der Warenwert herangezogen (ist jetzt schon so), wenn man die Grenze aber überschreitet wird der höchste Zollsatz aller enthaltenen Artikel + EUSt auf die Versandkosten erhoben.Zitat von Sebba
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