im übrigen, falls er den ski wirklich nicht mehr besorgen kann, weil der aufwand unverhältnismässig wäre, das heisst es gibt ihn nicht mehr und er müsste ihn in handarbeit bei völkl herstellen lassen, muss er vergleichbaren ersatz organisieren. zB den Gotama dieser saison.
falls er also jammert, dass es ihn nicht mehr gibt kannst du ihm durchaus sagen, dass du "im notfall" auch mit dem gotama dieser saison einverstanden wärest. mehr zahlen musst du dann aber nicht, denn es spielt sich alles noch im rahmen des bestehenden kaufvertrages ab.
wenn du dich also nicht über den tisch ziehen lässt, stehen deine chancen überaus gut und es gibt keinen grund den kop in den sand zu stecken..
es könnte sich sogar als glücksfall erweisen.
falls er dir keinen vergleichbaren ersatz bieten kann, kannst du dein geld zurückfordern und wegen vertragsbruch auf schadensersatz klagen gegeben den fall, dir ist durch den vertragsbruch ein schaden entstanden.. seelischer schaden zum beispiel.
Lesezeichen