Hallo,
hat jemand von euch eine Ahnung wie die FIS Regeln im falle eines Unfalls vor Gericht zu Interpretieren sind?
Insbesondere: Gibt es eine Regelung, das man wenn man schräg über die Piste fährt, genauso wie man das auch im Falle einer Kurve machen würde, Hangaufwärts schauen muss?
Die Regeln sind ja:
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise.
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
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Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
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Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren
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Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
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Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
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Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
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Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
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Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Folgende Situation (kann mit Video bewiesen werden).
Ich und Person X stehen nach einer Abfahrt auf einer leeren Piste bei Sonnenschein und guten Sichtverhältnissen. Wir stehen ca 150m vom Tal mittig auf der Piste, ca 30m vom Pistenrand, ca 30-50 m oberhalb der Stelle an die wir die Piste Verlassen wollen, um zu unserer Ferienwohnung rüber zu fahren.
Wir schauen beide nach oben und können auf der Piste keine Person ausmachen (die Stelle war sehr übersichtlich Mind. 100-300m Sicht je nach minikuppen dazwischen). Nach dem hochschauen folgt von uns ein 1-2 Skündiges Bla bla bla und wir fahren anschließend hintereinander mit größeren Abstand los. Ich bin dabei der Vordermann und bieg einer langgezogenen Kurve richtung Pistenrand um diese zu verlassen.
Schande über mich, dass ich dabei nur auf meine Ski und den vor mir liegenden Weg geschaut habe, sonst schaue ich immer in so einer Situation während des Fahrens kur nach oben. Die Piste war aber frei also hab ich die Achtsamkeit etwas fallen lassen. Meiner Meinung nach verhalten sich aber 99% der Skifahrer und 99.9% der Anfänger in so einer Situation genauso. Zwischen meinem Losfahren und dem Nach oben Blicken vergegen wie gesagt 1-3 Sekunden, dann fahre ich diese Kurve quasi hang querrend für 8 Sekunden. Laut Gutachten von (Quelle kann ich rausuchen), zähle ich damit als im Verkehr eingegliedert, das mein nach oben schauen nicht nach Bilderbuch verlaufen ist, sollte wieder hinfällig sein. In dem Fall sollte die Regel unten vor Oben als Vorrecht nach meiner Interpretation eines Gutachtens (selbe Quelle) liegen. Nach diesen 8 sekunden, ich bin inzwischen 2-3m vom Pistenrand entfernt, bremse ich ganz leicht durch leichtes Querstellen der Ski. In dem Moment erfasst mich von Oben hinten ein anderer Wintersportler bei vollem Tempo. Wir fliegen beide die Piste runter, ich ca 30m ehe ich zum halt 2-3m neben der Piste komme. Season und Urlaubs Ende :-(.
Jetzt sagt mir mein Rechtsanwalt das die Gegenseite mir in so eine Situation 0-50% Teilschuld durch ein Gericht zuschreiben könnte. Der Unfallverursacher sei zwar klar, aber ich hätte nur auf die Ski und in die Landschaft geschaut und nicht nach Rechts. Seid wann zählt beim Skifahren Rechts vor Links? Übersehe ich hier etwas? Klar, sonst bin ich vorsichtiger und schaue bei jedem größeren Richtungswechsel auf der Piste nach hinten, aber das ist ganz klar nicht von den Regeln verlangt. Aber ehrlich, wie gesagt ein Kind oder Anfänger hätte niemals in der Situation nach oben geschaut, sondern auf den Weg und den Schnee. Ein Kind oder eine leichte Person hätte den Unfall vermutlich nicht überlebt. Ich hatte wirklich Glück im Unglück, genauso wie mein Unfallverursacher. Protektor, Helm, Rucksack, meine 90kg vs vlt 70kg Kraftsport (KDK) hat mir vermutlich mein Leben gerettet.
Kleine Ergänzung. Den Unfallverursacher habe ich bis zum Aufprall nicht wahrgenommen. Aus Kamerasicht von Person X, die zu dem Zeitpunkt ca 10-20m hinter mir war fährt der Unfallverursacher in Gerader Linie auf mich zu, lehnt sich statt eine Kurve zu machen oder zu Bremsen scheinbar aus Angst nach hinten. Auf dem Video sieht man zumindest die letzten 15m seiner Fahrt genau in meine Richtung. Er ist dabei ca 3-4 mal so schnell unterwegs wie ich und meiner Meinung nach hätte ich selbst wenn ich nach oben geschaut hätte keine Chance gehabt auszuweichen.
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