1) JA
grund:
2) NEIN
siehe aktuelles berg und steigen, akte kuno k. - "Vom Lawinenkegel ins Gefängnis"
es geht in dem artikel um einen kuno k. der in zweiter instanz wegen auslösung einer lawine verurteilt wurde: "fahrlässiges Auslösen einer Lawine"
es kam dabei keiner zu schaden, aber Zitat:
"Nun wurde jedoch ganz eindeutig ein Präzedenzfall geschaffen, dem in Zukunft mit Sicherheit Rechnung zu tragen ist. Dass der Lawinenabgang vom 19. November 2000 strafrechtliche Konsequenzen hat, bedeutet, dass das subjektive Element (d.h. die Fahrlässigkeit) bei der Beurteilung von Lawinenunfällen völlig neue Maßstäbe erhält: Fahrlässiges Verhalten - d.h. schuldhaftes Verhalten - ist auch dann gegeben, wenn sich die Auslösung der Lawine als eine für den Experten nicht erkennbare und nicht vorhersehbare Gefahr herausstellt. Eine solch rigorose Auslegung der Artikel 426 und 449 des Strafgesetzbuches - gepaart mit einer konsequenten Nichtbeachtung der Expertengutachten - verwandelt die beiden Strafnormen tatsächlich in eine explosive Mixtur, da die strafrechtliche Haftung von der subjektiven Einschätzung (und Einschätzbarkeit!) quasi losgekoppelt wird."
meiner meinung läuft das schon etwas zu krass in italien!
was meint ihr?
Lesezeichen