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Thema: Grödner Tal/ Sellagruppe

  1. #21
    Freeskier
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    Standard AW: Grödner Tal/ Sellagruppe

    Ich denke, daß viele Urlauber, die sich nicht intensiver mit der Materie Skifahren auseinander setzen, als eben die eine oder andere Woche diesen Sport aus zu üben, von der Gesetzeslage gar nichts wissen.
    Also ich will mich im Urlaub nicht wie ein Verbrecher auf der Flucht bewegen müssen und von daher werden die Dolomiten für mich bis das geklärt ist gemieden.
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  2. #22
    Freeskier
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    Standard AW: Grödner Tal/ Sellagruppe

    Zitat Zitat von Kona Beitrag anzeigen
    Also ich will mich im Urlaub nicht wie ein Verbrecher auf der Flucht bewegen müssen und von daher werden die Dolomiten für mich bis das geklärt ist gemieden.
    Dann wirst Du die Dolomiten vermutlich laaaaange meiden müssen weil bis es ein klares Gesetz gibt wird es vorher vermutlich einige Präzedenzfälle geben müssen damit sich ein Gericht usw. damit intensiv beschäftigt und eine klare Vorgabe schaffen kann. In Italien ist es leider üblich ein Gesetz unklar zu formulieren bis es nach einigen Verhandlungen und Gerichtsfällen endlich durchsichtiger wird und dann klarer überarbeitet wird. Das ganze ist ja mittlerweile doch schon seit einigen Jahren unklar (der Fall Kaserer ist ja an die 10 Jahre her, und trotzdem gibs kein klares Gesetz).

    Auffällig und typisch ist das letzten Winter verschärft gestraft und kontrolliert wurde, weil anfang der Saison leider das Lawinenunglück in den Dolomiten (3-4 Bergretter sind bei einer Rettungsaktion verschüttet worden und sind gestorben) für landesweite Schlagzeilen gesorgt hatte. Profilierungsgeile Politiker haben sich dann lautstark für die Kriminalisierung von Freeridern eingesetzt und um zu Zeigen wir ernst man es meint hat man das Gesetz angewandt bis man bemerkt hat das durch die hohen Strafen die Auslöser der Schneebretter oder Lawinen eventuell sogar die Flucht ergreifen anstatt die Lawine zu melden und so ab und zu Suchaktionen gestartet wurden obwohl dem geflüchteten Auslöser klar war das niemand verschüttet wurde. Alpenvereine und Bergretter haben darauf hingewiesen und Carabinieri haben sich etwas zurückgehalten.

    Heuer ist bisher nix grösseres passiert, Politker haben in Italien derzeit andere Sorgen und keine Sau interessiert sich derzeit für die unklare Gesetzeslage.

    Am besten ist es die jeweilige Carabinierisstreife im betreffenden Gebiet zu fragen ob es Probleme gibt wenn man Abseits fährt.

  3. #23
    Freeskier
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    Standard AW: Grödner Tal/ Sellagruppe

    Das ist die Antwort der Grödener Tourismuszentrale.

    Am 15. Dezember 2010 ist das Landesgesetz Nr. 14 vom 23. November 2010 "Ordnung der Skigebiete" in Kraft getreten (siehe Anhang). Diese gesetzliche Regelung tangiert nur peripher "das Verlassen der Skipisten" und zwar steht als Komma 1 des Artikels 22 "Der Betreiber der Skigebiete haftet nicht für Unfälle, die sich auf Strecken außerhalb dieser Gebiete zutragen, auch wenn diese mit Aufstiegsanlagen erreichbar sind".


    Genaue Gesetze was Skitouren im freien Gelände anbelangt gibt es nicht, aber ACHTUNG wenn es z.B. zu einer Lawinenlösung kommt und diese auf einer Skipiste nieder geht, wird der Verursacher strafrechtlich verfolgt.
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