Fluggäste, die von europäischen Flughäfen abfliegen oder dort umsteigen, werden gebeten, sich an die neuen EU-Normen für Handgepäck zu halten, die am 6. November 2006 in Kraft getreten sind. Diese Normen gelten für mitgeführtes Handgepäck von:

• Gästen, die einen EU-Flughafen im Transit benutzen
• Gästen, die von einem Flughafen in der EU abfliegen

• Gästen, die von/nach Toronto/Brüssel fliegen.
Nach den neuen Richtlinien gilt:

• Alle Flüssigkeiten, Gels, Cremes und Spraydosen müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvolumen von höchstens 1 Liter transportiert werden.

• Der Inhalt eines jeden Behälters darf 100 ml nicht übersteigen.

• Diese Gegenstände sind getrennt vom weiterem Handgepäck bei den Sicherheitskontrollen vorzulegen.

• Duty-Free-Produkte, die in Duty Free Shops außerhalb der EU oder an Bord gekauft wurden, werden nicht als Handgepäck zugelassen.
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