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Thema: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

  1. #1
    Freeskier Avatar von gex
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    Standard Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    Guten Abend,

    AndiCH und ich sind gerade auf eine weitere Frage gestiegen, die in meinen Augen einen eigenen Thread wert ist.


    Die Frage ist folgende:

    Eine volljährige Person nimmt einen Minderjährigen mit zum freeriden. Dem Minderjährigen passiert etwas. Im Extremfall stirbt er sogar unter einer Lawine.

    Was nun?

    In wie weit bin ich verantwortlich?

    Von was hängt dieses ab?


    gex

  2. #2
    Freeskier Avatar von jbe
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    ich denke, diese frage wurde HIER zur genüge besprochen und ist analog anzuwenden

  3. #3
    Freeskier Avatar von gex
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    du denkst das bei einem unfall die problematik minderjährig/volljährig/aufsichtspflicht(...) keine rolle spielt?


    bin mir da nicht so sicher...

  4. #4
    Freeskier Avatar von knut
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    Ich auch nicht.

    Zitat Zitat von Urteilsbegründung(s.
    Sowohl im Rahmen von Tourengemeinschaften mit einem Führer aus Gefälligkeit wie auch bei Tourengemeinschaften mit faktischem Führer ist das dem kompetenten Tourengemeinschaftsmitglied - hier dem Beklagten - entgegengebrachte Vertrauen des schwächeren Begleiters - hier des Klägers - schutzwürdig (Galli aaO 86).
    Ich denke, dass bei einem Minderjährigen das dem Älteren (und damit erfahreneren) entgegengebrachte Vertrauen schnell als schutzwürdig zu bezeichnen ist.
    Aber auch hier ist bei mir nur gesunder Menschen- und Rechtsverstand Hintergrund meiner Meinung und kein fundiertes Wissen.
    “Anti-intellectualism has been a constant thread winding its way through our political and cultural life, nurtured by the false notion that democracy means that 'my ignorance is just as good as your knowledge.'" ― Isaac Asimov

  5. #5
    Freeskier
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    der Erwachsene ist immer schuld.

    Hatten das mal am Fellhorn als wir mib bigmountain gefahren sind. Er ist zwar Einheimischer und kennt die Berge und den Hang den wir gefahren sind sehr gut, wir (alten Säcke mit teilweise Skilehrerausbildung) wären aber vmtl zu 100% schuld gewesen.
    𝑇ℎ𝑖𝑠 𝑐𝑜𝑚𝑚𝑒𝑛𝑡 ℎ𝑎𝑠 𝑏𝑒𝑒𝑛 𝑐𝑒𝑛𝑠𝑜𝑟𝑒𝑑 𝑑𝑢𝑒 𝑡𝑜 𝐸𝑢𝑟𝑜𝑝𝑒𝑎𝑛 𝑈𝑛𝑖𝑜𝑛’𝑠 𝑐𝑜𝑝𝑦𝑟𝑖𝑔ℎ𝑡 𝑙𝑎𝑤.

  6. #6
    Freeskier Avatar von AndreasCH
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Mitnahme von Minderjährigen

    So, mal nen RA gefragt

    ist schon so wie Marius meint, allerdings, je geringer der Altersunterschied, destso eher sinkt die Schuld des Erwachsenen. So wird man als Forumsopi diskriminiert
    Mir scheint die Sonne aus den Arsch

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