"Risiko ist ein Menschenrecht" - Werner Munter
Sehr interessante Diskussion hier rund um das tragische Unglück in Lech. Bemerkenswert erscheint mir, dass hier mehrheitlich das gewählte Restrisiko unter Anwendung der Reduktionsmethode (oder gleich gearteter proballistischer Methoden) als akzeptabel eingestuft wurde. Das stützende Fakt dieser Argumentationslinie ist die Warnstufe 2 unterhalb von 2200 Meter des LLB von diesem Tag. Allein dieser Fakt trennt das Ereignis von "todgeilen Dreier", dem typischsten Klumpenrisiko, das Munter in seiner Pionierarbeit identifizieren konnte.
Hier scheint mir ein Aspekt diskussionswürdig, der bisher keine Erwähnung. Die Vermeidung kritischer Hang- und Höhenlagen des LLB ist bekanntlich ein eigener Reduktionsfaktor innerhalb der Reduktionsmethode. Geht man nun bei der Risikobewertung auf Basis der Höhenlage direkt von der niedrigeren Warnstufe aus, läuft man meiner Meinung nach Gefahr den Reduktionsfaktor zweifach anzuwenden; schlimmer noch, der Zwang einen erstklassigen Reduktionsfaktor bei erheblich anzuwenden, entfällt gegebenenfalls. Dieser hätte im vorliegenden, verhängnisvollen Fall nicht zur Verfügung gestanden.* Die Frage ist also, ob die Abstufung der Warnstufen nach Höhenlage in Kombination mit der Reduktionsmethode nicht die Gefahr birgt, dass unbeabsichtigt Risikoniveaus als Go-Entscheidung errechnet werden, die oberhalb des akzeptieren Levels liegen. Ich freue mich auf einen angeregten Austausch.
*Sofern man akzeptiert, dass bei erheblich der zu betrachtende Einzugsbereich Hangabschnitte größer 40° abdeckt. Die Bilder von Zorro legen das aus meiner Sicht jedoch sehr nahe, ebenso wie openslopemap.
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