Ich nehme an, der Karren steht noch
http://salzburg.orf.at/stories/346114/
Gut zu wissen. Ich werde - falls mir das auch mal passiert - nen Scheiß machen und mich melden. Ab dafür....
Althaus-Urteil: http://steiermark.orf.at/stories/346232/
Geändert von Bud Spencer (03.03.2009 um 16:52 Uhr)
@Bud: Über die möglichen rechtlichen Ansprüche lässt sich m.E. wirklich trefflich diskutieren. In meinem Kollegenkreis hab ich´s heute mal angesprochen - allerdings vor dem strafrechtlichen Hintergund im Falle eines Lawinentoten. Dann kommt da richtig Musik rein. Fahrlässige Tötung?
ohne mich rechtlich auszukennen, aber wie würde man denn fahrlässigkeit (oder sogar grobe fahrlässigkeit) dann nachweisen? bzw gibts da fälle in denen jemand verurteilt wurde? ist es fahrlässig bei stufe 3 in nen hang über ner piste zu fahren? oder bei stufe 4 (wäre man dann somit verpflichtet über die gefahrenstufe bescheid zu wissen wenn man im gelände fährt)? oder erst wenn man ein warnschild ignoriert?
freak~[&]
Vom Rathaus in die Diskothek ist es nur ein kurzer Weg!
ich hab da irgendwie im kopf das man sich über lawinenwarnstufe etc. informieren muss ((rechtlich))bevor man ins gelände geht (is glaub ich im powderguide gestanden bei den rechtlichen sachen - hinten).
Der Munter will, dass die Reduktionsmethode von den Gerichten als Maßstab für Fahrlässigkeit herangezogen wird. Heißt: Wer bei Warnstufe 4 nen Hang mit über 30 Grad fährt (Limit), handelt fahrlässig.
Wie in meiner Renzension angedeutet, haut das nicht hin.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wenn aber auch bei nem Vierer bestimmte Hänge komplett verspurt werden (der Hang am Kitz gehört auch dazu), die über den Limits liegen, geht die Forderung an der Praxis vorbei. Nicht jeder, der da reinfährt, handelt fahrlässig (Können => Sturz?, Gruppengröße, Abstände, Linienwahl...).
Für den Richter im Saal ist das alles schwer überprüfbar - das ist klar. Allerdings muss das Urteil auch im Einzelfall gerecht sein.
ja und wonach entscheidet dann ein richter im einzelfall? gerade wenn der hang schon recht verspurt war?
freak~[&]
Vom Rathaus in die Diskothek ist es nur ein kurzer Weg!
habe von der Materie auch recht wenig ahung, und man sollte ja auch noch zw. zivil- und strafrechtlichen Dingen unterscheiden. Allgemein handelt man fahrlässig, wenn man etwas tut, obwohl die Faktoren wahrnehmbar sind, die auf eine akute Gefahr hinweisen.
Jetzt wird es aber schwirig: Kann man das Wissen, das ein Hang trotz einiger Spuren drin nicht safe ist, für Geländefahrer vorraussetzen?
fetter Fred, erhelle mich auf meinen dunklen Pfaden...
Wenn mehrere am/im Hang sind, dann könnte ja jeder von denen die Lawiene per Fernauslösung ausgelöst haben. Von daher wärs wohl schwierig nur den einen zu belangen.
Passend zu dieser Diskussion, in Italien wurde bereits jemand verurteilt.
http://www.kunokaserer.com/aussgerichte.asp?L=11
Sobald ein Warnhinweis oder eine Absperrung irgendwo angebracht ist, ist glaub ich immer eine Fahrlässigkeit gegeben, da man diese ja missachtet.
Interessant ist das, soviel ich verstanden habe das Gericht sogar unterscheidet wie fahrlässig man handelt ausgehend vom Wissen und Können des Angeklagten.
Allerdings ist mir da nicht klar wie das ein Richter beurteilt.
Handelt einer der über die Materie bescheid weiss (Bergführer, Bergretter, Pro-Fahrer) der in einen Hang bei Lawinenwarnstufe 3-4 einfährt fahrlässiger als ein Laie der keine Ahnung hat? Oder handelt der Laie fahrlässiger?
und solche Warnschilder gibt es ja wie Sand amMeer in fast jeden Gebiet...
Die juristische Definition von dem Begriff "Fahrlässigkeit" (zumindest für Deutschland) hat Bud ja schon gegeben. Kein Stress hätte ich, wenn Hänge in einem überwachten Skiraum (sprich Skigebiet) nicht erkennbar gesperrt sind. Dann kann man da überall reinfahren.
Dies ist bei dem besagten Hang am Kitzsteinhorn jedoch anders. Dort stecken Schilder, die den Hang als gesperrt ausweisen. Zusätzlich gibt es auch noch teilweise Seilabsperrungen. Wenn man dann bei nem 4er reinfährt spricht m.E. schon viel dafür von Fahrlässigkeit zu sprechen.
M.E. macht es bei der Beuteilung einer Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang keinen Unterschied, ob es sich um einen Skipro, Bergführer oder Anfänger handelt.
Möchte man meinen, aber (ich berufe mich nur auf den obgenannten Fall) das Gericht hat es so gesehen das die Gefahr einer eventuellen Lawine auch von einem Laie erkennbar gewesen wäre und von daher für einen Bergführer (der sogar eventuell für eine Gruppe verantwortlich wäre) ganz klar ersichtlich gewesen wäre und er dadurch noch fahrlässiger gehandelt hat, besonders in Hinsicht auf seine berufliche Tätigkeit als Bergführer hätte er die Gefahr erkennen müssen.
Im Grunde so wie ich es verstehe ist es also ein Nachteil wenn man sich auskennt bzw. Ausbildung in dem Bereich hat weil das Gericht (zumindest in diesem Falle) diese hernimmt um die Fahrlässigkeit weiter zu verstärken anstatt anzuerkennen das ein Fachkundiger die Gefahr wohl besser einschätzen kann und von daher weniger fahrlässig handelt.
Interessant der Teil des kompletten Kassationsgerichtsurteil (PDF) auf www.kunokaserer.com ab Seite 3, wo auch darauf eingegangen wird was für Schild denn als Verbot gilt (nur "Stop" heisst ja im Grunde nur das man sich ausserhalb des überwachten Bereich begiebt, bedeutet aber nicht das man sich durch das Ignorieren strafbar macht)
http://www.lawinenwarndienst-bayern....fall.php?ID=35
ich versteh es nicht...
" Ich habe in meinem Leben viel Geld für Weiber, schnelle Autos und Alkohol ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst!" George Best
Schade, dass die Bayern nie die Steilheit dazuschreiben, aber an der Stelle hats >40 Grad.
dachte ich mir, dass du die Ecke kennst...
" Ich habe in meinem Leben viel Geld für Weiber, schnelle Autos und Alkohol ausgegeben. Den Rest habe ich sinnlos verprasst!" George Best
The Big One:
http://www.zisch.ch/navigation/top_m...tentOID=310288
Davon haetten sie wirklich ein Foto machen koennen... und nicht einfach irgendein Symboldbild oder den Berg wo die Laui abging.
...but the tail, g’damn it’s like a teenager at a strip-club stiff!
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