Gestern kam ein Beitrag zum Thema im Radio. Gilt für die Schweiz.
Wer sich die Bindung nicht jährlich prüfen lässt und so ein bfu-Service-Kleber draufklebt, kann bei einem Unfall theoritisch von der Unfallversicherung belangt werden. D.h die Versicherung kann theorisch Regress-Forderungen stellen. Wird in der Schweiz aber nicht gemacht. Die Versicherungen zahlen auch dann, wenn die Prüfung nicht gemacht wurde...... (Sagte die Dame vom bfu auf DRS3)
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