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Thema: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

  1. #21
    Freeskier Avatar von David_
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    Standard Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    naja, finanzieller schaden entsteht schon, weil ich ja wieder nen ski brauch. hät ich nur den einen ski und keine 3 paar und müsste dann warten bis er reduziert ist weil ich nicht genug kohle hab wär ich in dem fall jetzt echt schlecht dran...
    und naja, ich werd mal abchecken was raus kommt, danke auf jeden fall für eure erklärungen und klarstellungen, jetzt weiß ich wenigstens wo ich steh.


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  2. #22
    Freeskier Avatar von knut
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Nein, finanzieller Schaden entsteht nicht. Du hast nur nicht das Glück, von dem super Angebot von damals weiterhin zu profitieren.

    Du that ja grad so als wäre ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...
    “Anti-intellectualism has been a constant thread winding its way through our political and cultural life, nurtured by the false notion that democracy means that 'my ignorance is just as good as your knowledge.'" ― Isaac Asimov

  3. #23
    Freeskier Avatar von David_
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Zitat Zitat von knut Beitrag anzeigen
    ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...
    sollte es sein

  4. #24
    Freeskier Avatar von swissmade
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Da mir egal ist, wie der Ski oben aussieht, hätte ich gar nichts unternommen und wäre den Ski weiter gefahren.

  5. #25
    Freeskier Avatar von David_
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    naja, nach 1h gebrauch ärgerts halt schon. wär der ski ein paar tage alt gewesen hät ich auch nix gemacht.
    jetzt würde ich den ski sogar so weiterfahren, aber vielleicht wurde er bereits eingestampft...

  6. #26
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Zitat Zitat von knut Beitrag anzeigen
    ja grad so als wäre ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...
    ist es das nicht? Oder hat sich Nestle das schon gesichert? Die Hand auf die Ski?

    gerade gibts völkl äh dings two glaube beim bittl.
    𝑇ℎ𝑖𝑠 𝑐𝑜𝑚𝑚𝑒𝑛𝑡 ℎ𝑎𝑠 𝑏𝑒𝑒𝑛 𝑐𝑒𝑛𝑠𝑜𝑟𝑒𝑑 𝑑𝑢𝑒 𝑡𝑜 𝐸𝑢𝑟𝑜𝑝𝑒𝑎𝑛 𝑈𝑛𝑖𝑜𝑛’𝑠 𝑐𝑜𝑝𝑦𝑟𝑖𝑔ℎ𝑡 𝑙𝑎𝑤.

  7. #27
    Freeskier Avatar von David_
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    den two hab ich ja schon, möcht net noch nen zweiten als tourenski holen ^^
    hat sich übrigens alles geklärt, kriege den neuen automatic jetzt zu nem echt guten preis und kann mit dem geringen aufpreis gut leben...
    danke nochmal an alle!

  8. #28
    Freeskier Avatar von AlexanderZ
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    daumen hoch, und jetzt hoffen dass der schnee auch wirklich fällt

  9. #29
    Freeskier Avatar von David_
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    ich hoffs sooo hart! wird echt zeit bevor ich ne depression krieg...
    und wehe wepowder lügt und es kommen nicht über 2m!! sick11!1!!!

  10. #30
    Freeskier Avatar von AlexanderZ
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    in L2A schneits

  11. #31
    Freeskier Avatar von pelzkartoffel
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    Standard AW: Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Doch, das Recht auf einen mangelfreien Ersatz hat er. Wenn der Verkäufer den Ski (evtl. von der Folgesaison) also da hat, muss er ihn auch rausrücken und ansonsten monetären Ersatz für die Wiederbeschaffung leisten (und eben nicht nur, was er damals faktisch gekostet hat). Sonst hätte der Käufer nämlich einen nichtverschuldeten monetären Schaden durch die Mehrkosten bei Neubeschaffung.
    Hatte ich mit nem Countdown 2, den ich vergünstigt bekommen hatte. Als der Laden dann den Ski verhunzt hat, weil er die Bindung beschissen draufgepackt hat, musste er auch vollen Neukaufpreis leisten, weil Rabatte zu dem Zeitpunkt nicht mehr gewährt wurden. Ladenbesitzer hat das dann auch getan.

    Guckstu: http://www.kanzlei-flick.de/garantie...achmangel.html

    Wenn sich der Ladentyp weiter querstellt, kanst du ihm ja sagen, er soll versuchen, das als Garantiefall bei Atomic zu melden, nen Jahr werden die ja Garantie geben, oder? Was der Verkäufer letztlich im Sale für den Ski verlangt hat, wissen doch die nicht und es ist auch unerheblich. Wenn Garantie drauf war, hast du auch gegenüber dem Hersteller Recht auf nen neuen Ski und basta. Generell hast du gegen beide Ansprüche (Hersteller und Verkäufer). Die verfallen nur bei einem, wennder andere dir schon voll Ersatz geleistet hat. Wie die das untereinander klären, kann dir völlig wurscht sein. Dass der Verkäufer dich einfach an den Hersteller verweist geht also nicht, er hat dir gegenüber eine Verpflichtung zum Schadenersatz als Verkäufer.

    Klingt für mich, wie wenn er einfach keinen Bock hat, einzulenken.
    Ich würde mich auch nicht scheuen, mit der Anwaltkarte zu winken, hab ich auch gemacht, hat geholfen (Schwester ist Volljuristin).

    Du bist im Recht, geh nicht ohne neuen Ski da weg.
    Geändert von pelzkartoffel (01.01.2016 um 13:50 Uhr)
    Progress isn't made by early risers. It's made by lazy men trying to find easier ways to do something.

  12. #32
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    Standard Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers

    Zitat Zitat von AlexanderZ Beitrag anzeigen
    der mangel kann nicht behoben werden, daher tritt der verkäufer vom vertrag zurück. das passende zitat hast du oben schon selbst gegeben

    Solche Antworten sind der Grund, wieso man auf Rechtsrat im Internet wohl eher verzichten sollte. Sorry, aber das ist einfach Schmarrn.

    Der Käufer kann ggf. zurücktreten. Wenn er das nicht will, muss er er nicht. Statt Rücktritt kann er mindern. Der Verkäufer kann diese Rechte nicht ausüben.

    Wenn der Ski tatsächlich eingestampft wurde, sind wir auf einer ganz anderen Baustelle. Dann kann es gut sein, dass der Verkäufer tatsächlich Schadensersatz schuldet, was die Differenz zu den aktuellen Preisen mit erfasst.


    David, lass dich nicht verunsichern und nimm mal Kontakt zu deiner Rechtsschutzversicherung auf. Vielleicht reicht ja ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt, der dir deine Position korrekt erklärt. Mit dem Wissen kommst du dann hoffentlich bei dem Laden weiter.

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