http://diepresse.com/home/panorama/o...-Euro-verklagt
"Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. "In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen. Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden.
Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Sei das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. "Eine solche besteht meines Wissens", sagte Hagen. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.
Laut Gutachten beide mitverantwortlich"
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