Entlastend unter Einbeziehung der Pistenregeln ist es natürlich nicht, dass die Frau Schuß fuhr.
Sondern du darfst nicht von seitlich auf die Piste einfahren ohne zu schauen, ob du jemandem die Vorfahrt nimmst.
So, jetzt habe ich es nochmal ausbuchstabiert. Ich denke ich hatte mich auch schwer verständlich ausgedrückt...
Ich sie hoffe auch alles Gute
#stay safe#
Singular, wirklich? Leider der Troll unter Grössenwahn?
“Anti-intellectualism has been a constant thread winding its way through our political and cultural life, nurtured by the false notion that democracy means that 'my ignorance is just as good as your knowledge.'" ― Isaac Asimov
Ich bitte unterwürfigst um Vergebung. Es war keineswegs meine Absicht Ihre Majestät zu erzürnen.
EEEyyyy, keinen Stress Strixi, das passt schon. Bin ja kein son König Löwenherz König....
eher so könig von malle könnik.
Solang du mich net schuss auf der piste ummähst is alles gut
Sei unbesorgt. Sollte ich dich mal umnähen, würde ich dich niemals anzeigen.
"umnähen"??!
wie hart bist du denn drauf
Sie nannten ihn "die Nadel"
#stay safe#
Im Polizeibericht steht, daß das Kind eine "Kurve fuhr", jedoch nicht, daß das Kind von der Seite her auf die Piste eingefahren ist.
Für mich ist hier der Fall eindeutig:
Die Frau ist mit der Schußfahrt deutlich über ihrem zumutbaren Können gefahren und hatte die Situation nicht mehr im Griff und unter Kontrolle.
Ich würde hier sagen, daß die Frau zu 100% am Unfall verantwortlich ist.
Ich hoffe, dass das funktioniert, mein Helitrip im März muss noch bezahlt werden! Und von diesen kleinen Goldtöpfen fahren ja genug auf den Pisten rum. Zorro hat sich so meines Wissens auch saniert und ist auch gleich auf Nummer sicher gegangen indem er die ganze Gruppe umgenietet hat also quasie 6 Klagen auf einmal!
It's a war of the mind and we're armed to the teeth.
ich seh schon die mafiösen strukturen zu skischulen, die das lebende kapital in reih und glied (also mehr oder weniger) an abgesprochenen orten parkt
Mal locker bleiben:
- Die Eltern oder die Skischule wären haftbar, wenn das Gericht eine Verletzung der Aufsichtspflicht feststellen würde, ist ja wohl abgelehnt worden.
- Kinder unter 7 Jahre sind nicht deliktsfähig (§ 829 BGB), damit ist das Kind nach deutschem Recht niemals schadensersatzpflichtig.
(Es gibt private Haftpflichttarife, die trotzdem zahlen würden, das ist aber eher für Schäden im Umfeld des Kindes zu suchen sind: Das Auto des Nachbarn mit Setinen "verschänert" und das gute Verhältnis soll nicht getrübt werden, koststet auch ca. € 12 pro Jahr Aufpreis)
Das schönste sind Gerichte in Bayern (kenne ich persönlich, nicht zu meinem Nachteil ;-) ), wo der Richter wegen "Dreistigekeit" der Klage (natürlich nur inoffiziell) den Streitwert und somit die Gebühren hochgesetzt haben....
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