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Thema: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

  1. #1
    Freeskier Avatar von Dicki
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    Standard Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Servus zusammen,

    einige Wissen es nicht, und die die es wissen, wissen nichts genaues. Das aus Fortschutzgründen das Variantenfahren in Österreich verboten ist, sollte einigen bekannt sein. Da dies nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur in gewissen Bereichen sollte hier eine halbwegs klare Grenze gezogen werden. Dies ist aber nicht wirklich der Fall. Ein paar Links dazu:

    https://www.alpenverein.at/portal_wA...nskifahren.pdf
    http://www.waldverein.at/news-anzeigen/items/14.html
    http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2565150/
    http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530663/

    http://www.jusline.at/33_en_der_Ben%...ng_ForstG.html

    Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch". Aber so ganz juristisch sauber ist das auch wieder nicht. Auch ist nirgendwo definiert was als "Wald" gilt. Einzelne Baumbestände oder dichte Bewaldung ab 1 Hektar? Fußmarsch = Skitour? Fitnesszustand? 500m horizontal oder Fahrstrecke?

    Kennt hier jemand konkretere Fälle? Habe mir mal den besagten §33 durchgelesen, aber wie auch der Rest recht schwammig formuliert. Würde ungern mit dem Gesetzt in Konflikt kommen bzw. das Geld so aus dem Fenster werfen.

    Edit: Ich sehe gerade, dass das in Ganz Österreich gilt...
    Geändert von Dicki (16.10.2014 um 11:43 Uhr)
    "Kernschmelze? Das ist wieder eines dieser billigen Schlagwörter. Wir nennen das eher einen unangeforderten Spaltungsüberschuss." (Montgomery Burns)

  2. #2
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Darüber würd ich mir keine Sorgen machen, fahr seit jahren solche Strecken in Österreich und hatte bisher nie Probleme.

  3. #3
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz
    𝑇ℎ𝑖𝑠 𝑐𝑜𝑚𝑚𝑒𝑛𝑡 ℎ𝑎𝑠 𝑏𝑒𝑒𝑛 𝑐𝑒𝑛𝑠𝑜𝑟𝑒𝑑 𝑑𝑢𝑒 𝑡𝑜 𝐸𝑢𝑟𝑜𝑝𝑒𝑎𝑛 𝑈𝑛𝑖𝑜𝑛’𝑠 𝑐𝑜𝑝𝑦𝑟𝑖𝑔ℎ𝑡 𝑙𝑎𝑤.

  4. #4
    Freeskier Avatar von Steirerspur
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    Standard

    strng genomnen wäre in skigebieten (präsenz von aufstiegshilfen) das fahren im wald verboten... = oberhalb der baumgrenze ist es wurscht, unterhalb der baumgrenze bist in ö-skigebieten quasi immer im wald (auch eine lichtung, eine schlägerung ist wald)... nur schaut in skugebieten eh keiner hin... so weit mein forstrechtliches halbwissen..

  5. #5
    Freeskier Avatar von Steirerspur
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    und weils passt: beTRETEN ist NICHT gleich befahren mit einem MTB (das arme, schreckhafte wild)... mehrtönnige jäger-suvs und forst-lkw hingegen sind wurscht... da freut sich nämlich der wildbestand.... klingt komisch, ist aber so...

  6. #6
    Freeskier Avatar von knut
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Werden hier mal wieder die erbitterten Kontrahenten Jäger und Förster in einen Topf geworfen?
    “Anti-intellectualism has been a constant thread winding its way through our political and cultural life, nurtured by the false notion that democracy means that 'my ignorance is just as good as your knowledge.'" ― Isaac Asimov

  7. #7
    Freeskier Avatar von Dicki
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Zitat Zitat von Zorro Beitrag anzeigen
    soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz
    Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!
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  8. #8
    Freeskier Avatar von Bl4ckscream
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    geliebtes vorarlberg <3
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  9. #9
    Freeskier
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Zitat Zitat von Dicki Beitrag anzeigen
    Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!
    dann solltest du deinen betreffenden Politiker täglich einen Brief schreiben, dass das scheisse ist für dich. Oder du stellst dich mit den lokalen Menschen gut, dann kann man das schon umgehen bzw sich auf evtl Kontrollen einstellen bzw weiss wer wo was dagegen unternimmt..
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  10. #10
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Hallo,
    Verstoß gegen das Waldschutzgesetz - Skifahren im 500m Bereich von Aufstiegshilfen - hat uns am Ifen 20 Euro gekostet. Ein Polizist mit Funk oben und der Kollege am Lift hat kassiert. Da hatten wir aber eigentlich Glück, der Spielraum nach oben ist da bei der Strafe groß.
    Gruß
    Bernd

  11. #11
    Freeskier Avatar von Kartoffelstampfer
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Und die Ösis bestreiten immer noch die Wegelagerei, pfah!
    jo, generell gilt: viel taillierung=eher schlecht abseits.

  12. #12
    Freeskier Avatar von Bl4ckscream
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    Standard AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz

    Zitat Zitat von Dicki Beitrag anzeigen
    Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch".
    mein verpeilter Rechtsprof. hatte zufällig eben genau den §33 Absatz 3 vom Forstgesetz kurz am Rande in der Vorlesung.
    Hat dann auch lediglich auf die 500m und 30min verwiesen (AB 285 BlgNR. 17 GP 4)

    habs gerad nochmal versucht zu finden, kriegs net hin. Mehr stand da aber auch nicht, ist uralt.
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