Wobei imho in so einem Fall eine Busse ganz klar gerechtfertigt ist.
Wobei imho in so einem Fall eine Busse ganz klar gerechtfertigt ist.
Eat dessert first. Life is uncertain.
Sobald andere Leute mit rein gezogen werden, ja.
Wie fahrlässig das war kann man aus dem Artikel leider nicht herauslesen.
Ist es gewissermassen nicht so oder so fahrlässig, in einen Hang einzufahen, welcher im Falle eines Falles eine Piste verschütten würde?
Zumindest bei unsicherer Lawinensituation.
Geändert von Mc4air (06.06.2014 um 15:13 Uhr)
Eat dessert first. Life is uncertain.
also ich hätte da ja eher das skigebiet verklagt, welches offensichtlich nicht in der lage ist das gebiet ordentlich zu sichern...😄
"Speed saves lifes" - Jeremy Clarkson
"Do not disturb a man while he is playing his instrument" - Axe Man
Kenne jetzt die genauen Umstände bei diesem Fall nicht, aber wenn das Gebiet bei entsprechenden Verhältnissen eine Warnung rausgibt, müssen die dann immer noch damit rechnen, dasss sich jemand ausserhalb der Pisten aufhält? Also klar müssen sie, aber rein rechtlich gesehen?
Meiner Meinung nach ist jeder für sein Verhalten selbst verantortlich. Und wenn man die präparierten Pisten verlässt, obwohl davor gewarnt wird, aufgrund der Lawinengefahr, ist meiner Meinung nach der Rider schuld, nicht das Gebiet.
hiesse ja dann eigentlich absperren. Aber wer raus will, der kann halt immer raus. Und da ist dann das Resort meiner Meinung nach nicht mehr Schuld. Auch wenn nicht gesprengt wurde.
Aber eben, ist jetzt verallgemeinert. Kenne die Umstände beim obengenannten Fall nicht.
Eat dessert first. Life is uncertain.
er kam ja noch gut weg mit der bedingten geldstrafe. deshalb würd ichs hinnehmen.
edit:
http://relevancy.bger.ch/php/clir/ht...16-IV-182%3Ade
hier ein BGer-Urteil über einen ähnlichen Sachverhalt. Die Beschwerden wurden gutgeheissen. ob jetzt skipiste oder strasse, zählt alles zum öffentlichen verkehr (http://www.bantliz.com/suedanflug/su...s/StGB-237.pdf punkt 5). ist noch interessant.
Geändert von domiheyLA (07.06.2014 um 17:45 Uhr)
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It's kinda hard to fall when you have a PhD in Stomponomics - L.Tynes
frage an experten und alleswisser: könnte man sich in so einen fall auf die reduktionsmethode berufen (sofern man denkt man hat sie richtig angewendet natürlich)?
und inwiefern wird das skigebiet eine teilschuld haben?
das kann glaube ich niemand beantworten, wenn sich selbst die gerichte drüber streiten.
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Ich denke mal dass man mit nachweislich vorhandenem Fachwissen durchaus punkten kann.
Beim Skigebiet kommts natürlich auch darauf an ob der Hang oben abgesperrt war, ob es Schilder gab die vor dem Befahren des Hanges gewarnt haben etc... Denk ich mal
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