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Thema: ! FirstDrop Sammelbestellung !

  1. #41
    Freeskier
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Zitat Zitat von Dewais Beitrag anzeigen
    Manuel, dein Link ist sehr interessant, ich glaub ich schreib denen auchmal ne Mail.
    Bitte berichte dann mal wenn ne Antwort kommt...

  2. #42
    Freeskier Avatar von Dewais
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Aus Amerika hab ich jetzt ne Mail bekommen.

    ich kopier sie einfach mal, leichter als tippen

    Meine Frage:

    Hey,

    i'm from germany.I wanna make a huge order coming from me and many different friends. Its gonna be approximately 15 hoodies. First of all i wanna know as how long its gonna take for the hoodies to be ready for shipping.
    So no matter what, the shipping is not gonna cost more than 114 dollars is that right?

    Thank you very much
    Philipp Dewies

    Seine Antwort:

    Hey Philipp, great to hear you and some friends are thinking of buying some hoodies. I just checked and it should only cost $114 to ship 15 hoodies. We are running low on some colors/sizes so I would order them soon. They arrived today so they should be able to ship out to you right away.

    Thanks again,

    -David
    David Lesh
    (1) 608-658-7809

  3. #43
    Freeskier Avatar von skiout
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    also ich bin dabei (egal ob aus amerika/oder gb
    Geändert von skiout (12.03.2010 um 18:16 Uhr)

  4. #44
    Freeskier Avatar von JustShred
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Da ich mir die Tage über einen Ebay-Händler aus den Staaten, der Oakley-Custom-Shop Produkte anbietet, eine Juliet zusammenstellen wollte, habe ich dem Zoll mal eine Mail geschrieben bezüglich Verzollung und Steuern....

    Hier die rasche und extrem ausführliche Antwort, die mich dazu bewogen hat, es ZU LASSEN... (ich war deutlich über den 150€ drüber )


    "Sehr geehrter Herr Bender,

    werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
    versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
    Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden
    hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

    Für die Einfuhrumsatzsteuer (7% bzw. 19%) gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
    (Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und
    Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.)

    Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze
    von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der
    Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

    Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und
    die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des
    Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen
    bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite
    www.zoll.de unter:

    Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online

    Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen
    Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht
    (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei
    verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

    Unter folgenden Links finden Sie allerdings auch Beispiele für Zollsätze von oft eingeführten Waren:

    http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...tze/index.html

    http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/...eise_nicht_eg2

    Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

    A) Abgabenbetrag Zoll
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
    + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
    (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.)
    = Zollwert
    * Zollsatz = zu zahlender Zoll

    B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
    Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer

    C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
    Zollwert
    + Abgabenbetrag Zoll aus A)
    + zu zahlende Verbrauchsteuer
    = Einfuhrumsatzsteuerwert
    * Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

    D) Gesamtabgaben
    Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben

    (1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte
    die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

    (2) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
    Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
    Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
    nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
    die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.

    Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
    abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
    werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
    beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

    Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
    Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
    zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
    enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
    Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
    die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
    Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

    Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
    wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
    Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
    Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...richtigung.jpg) von der Weiterleitung an das
    Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
    Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
    (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...behandlung.jpg). Nach
    Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
    der Zollstelle mitnehmen.

    Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
    Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
    Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
    Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
    bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
    Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
    verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
    machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
    der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.

    Im Übrigen besteht für bestimmte Personen die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer. Weitere Informationen zur Zollnummer
    sowie zum Antragsverfahren finden Sie unter:

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...mer/index.html


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Katja Schiebold"
    Geändert von JustShred (12.03.2010 um 14:57 Uhr)

  5. #45
    Freeskier Avatar von Dewais
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Okay, ich habe jetzt die Email von dem FirstDrop Shop aus England erhalten.
    Ich poste einfach mal wieder:

    Meine: (gleiche wie oben)
    Hey,



    i'm from germany.I wanna make a huge order coming from me and many different friends. Its gonna be approximately 15 hoodies. First of all i wanna know as how long its gonna take for the hoodies to be ready for shipping.

    So no matter what, the shipping is not gonna cost more than 10£ is that right?





    Thank you very much

    Philipp Dewies


    Die Antwort:

    That is great.



    Can you send through your order and I'll let you know what product we have available and how much we can do postage for?



    If the products are available we can ship out early next week, otherwise it might take an extra 1-2 weeks to get them to you.



    Regards

    Steve


    Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten:

    1) Ich sammel von allen die Farbe und Größe ein, die seinen Hoodie betreffen. Jeder überweist mir das Geld auf mein Konto, und ich bestelle das dann bei dem Shop in England.
    Der Nachteil dabei ist, dass es warscheinlich ewig dauern wird, bis ich von allen das Geld habe. Und ich sicherlich nicht bestelle bevor ich das Geld nicht hab, ist ja verständlich.

    2) Jeder bestellt für sich alleine. 10Euro Versand, finde ich, ist okay.

  6. #46
    Moderator Avatar von la sun
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    ich glaube das kommt fasgt billiger, wenn jeder für sich alleine besteltl, außer man wohnt so in der nähe, das man das persönlic abholen kann nd so. weil sonst wirds mitm porto wieder teurer.

    hast d den link von dem shop in england?
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  7. #47
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Das der Link:

    *Hier klicken*


    aber wartet bitte mit dem Bestellen bis ich es gemacht hab..haha sonst gibts meine Farbe nichtmehr^^

  8. #48
    Freeskier Avatar von Dewais
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Dann sag ich jetzt mal offiziell, dass wir jeder für uns selbst bestellen.
    Ich halte das auch für die bessere Lösung

  9. #49
    Freeskier
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    194cm. Welche Hoodiegröße für einen normalen look ohne zuviel Ghetto aber trotzdem etwas baggy?

  10. #50
    Freeskier Avatar von Dewais
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    XXL-Tall würde dir meiner Berechnung nach bis zur Mitte deiner Oberschenkel reichen.
    Das ist nicht sehr Baggy aber auch nicht zu wenig.

  11. #51
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    OK, dann neme ich XL
    habe eben erst dir Größentabelle gefunden
    das andere wird mir zu lang... danke trotzdem...
    (Wenn ich rechen geht XXL Tall mir mindestens bis zu den knien...)

  12. #52
    Freeskier Avatar von Joël
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Ist XXL - Tall schön baggy bei 1.73? ^^

  13. #53
    Freeskier
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    wenn du glück hast kannst die Hose weglassen...

  14. #54
    Freeskier Avatar von Joël
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    Passt, dann kann ich ja noch lange unterhosen anziehen und fertig, super!

  15. #55
    Freeskier
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    da gucken nurnoch schuhe raus...
    ca. 110cm (überschlagen) dann lang.
    Also fast ein Ballkleid...

  16. #56
    Freeskier Avatar von Joël
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Universal einsetzbar, perfekt!

  17. #57
    Freeskier Avatar von Poal
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    kurze frage: kann man da nur mit paypal zahlen? find dazu nicht wirklich was. nuno wie hast dus gemacht?

    btw: xxl is ca. so groß wie ein hoodboyz 4xl longtee. (92cm lang)

  18. #58
    Freeskier Avatar von Dewais
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    Wird die Länge eig. vom Reißverschluss gemessen?

    Ja kannst glaub ich nur mit PayPal zahlen - hab ich auch so gemacht.

    Also mein Hoodboyz 6XL Hoodie hat 85cm Reißverschlusslänge.

    Joel: Bei dir könnte es ohne Spass fast ohne Hose klappen

  19. #59
    Freeskier Avatar von Poal
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    nee die messen glaub von der schulter naht bis zum bund unten.

  20. #60
    Freeskier Avatar von Dewais
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    Standard AW: ! FirstDrop Sammelbestellung !

    Ist ja ungefähr das Gleiche, oder?

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