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Thema: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

  1. #1
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    Standard DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Grüß euch!

    Ich habe eine dringende rechtliche Frage bezüglich der DSV Skiversicherung /der OEAV Mitgliedschaft.

    Ich bin heute eine nicht markierte Variante in einem österr. Skigebiet gefahren. Ich kam gerade aus dem Wald und fuhr auf die Strasse um das letzte Stück auf der Zubringerstrasse zum Parkplatz bei der Liftstation zu fahren. Dabei hat mich ein Auto „aufgeschaufelt“ - ich bin mit dem Kopf/Helm in die Windschutzscheibe geköpfelt und glücklicherweise unverletzt!
    Wie auch immer, die Windschutzscheib ist kaputt und ich muss dafür aufkommen.
    Genaueres über den Hergang schilder ich gern später.

    Nun meine Fragen: Decken die DSV basic Versicherung oder die Alpenvereinsmitgliedschaft
    diesen Schaden..

    Der Typ vom DSV Notruf (nicht zuständig und sonntags)hat gesagt, es könnte sein, dass die Versicherung nur AUF den Pisten gilt.. Weiß da jemand was genaueres über die Versicherungskonditionen? Is schon mieß, wenn die Versicherung für alle Vorfälle im Gelände/sonst wo, z.B. auf der Strasse nicht gilt. Ich dachte, dass ich, sobald ich auf Ski stehe, versichert bin.

    Morgen wird sich das alles klären, wenn ich mit den Zuständigen sprechen konnte, ich wäre euch aber für Vorweginformationen sehr dankbar!

    Lieben Gruß, das Leben ist schön, Gernot

  2. #2
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Wurdest du angefahren oder bist du gegen ein geparktes Auto gefahren?

  3. #3
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Wer sagt denn überhaupt dass du dafür aufkommen musst? Der Fahrer? Ich hoffe du hast nix zwecks Schuldeingeständnis oder so unterschreiben.
    EDIT: http://www.alpenverein.at/portal/Ser...11_D_ebook.pdf
    Die AV-Haftpflicht sollte auf jedenfall greifen, grobe Fahrlässigkeit mal ausgeschlossen.
    Geändert von StefanBC (08.01.2012 um 16:05 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    @ Nuno: ich kam aus dem Wald und sprang über eine ca. 1m hohe Geländekante (durch den Schneepflug verursacht) hinunter auf die Straße. In diesem Moment kam ein Auto (es fuhr bergauf). Der Fahrer schreckte sich und verriss das Auto Richtung Hang, da er dachte ich würde die Straße überqueren. Gleichzeiting fuhr ich, um dem Auto auszuweichen, zurück zum Hang. Im endeffekt lenkten das Auto und ich auf die gleiche Seite (Richtung Hang) und es kam zum Zusammenstoß. Ich wäre zwischen Auto und Hang eingequetscht worden, wenn ich nicht intuitiv im letzten Moment in die Höhe gesprungen wäre - und so landete ich auf der Windschutzscheibe. Die ist kaputt, mein Helm noch unversehrt... Glück im Unglück.
    @Stefan BC: nein, ich habe natürlich nichts unterschrieben, bis jetzt haben wir nur Daten ausgetauscht mit der Polizei vor Ort.

  5. #5
    Freeskier Avatar von ChaosB99
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Zitat Zitat von StefanBC Beitrag anzeigen
    Die AV-Haftpflicht sollte auf jedenfall greifen, grobe Fahrlässigkeit mal ausgeschlossen.
    Schreibt doch bitte nicht immer son Zeug. Das Haftpflichtrecht kennt keine grobe Fahrlässigkeit. Nur Vorsatz oder nicht .
    Da der Kollege Gernot ja -vermutlich- nicht vorsätzlich in die Scheibe sprang, kommt die Haftpflicht - übrigens alternativ natürlich auch die Privathaftpflicht - dafür auf. Die ist ja wohl hoffentlich eh vorhanden!?
    Immer unter der Vorraussetzung dass natürlich die Schuld bei Gernot liegt.
    Streng genommen allerdings nur für den Zeitwert der Scheibe, was aber in der Praxis eher selten vorkommt


    Sicherheitshalber: Dies stellt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar und ist von mir eine Aussage als Privatperson!!
    Es grüsst der Oli

    Status: "Er frisst mir den Verstand weg"
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  6. #6
    Freeskier Avatar von snowbee
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Ich glaube (hoffe :-)) nicht, dass die DSV Versicherung nur auf der Piste gilt.
    Zitat von der DSV Homepage:"
    Hinweis: Selbstverständlich sind Sie als DSV aktiv-Mitglied auch beim Tourengehen im gewohnten Maße abgesichert. "

    Trotzdem denke ich auch, dass in diesem Falle die Privathaftpflicht dafür aufkommen würde...

  7. #7
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    so, update:

    Hab mit dem Alpenverein, bzw. dem Versicherungsvertreter der Generali Kontakt aufgenommen, ein Schadensmeldungsformular ausgefüllt und die Sache scheint zu laufen. Lässig Popessig, ich zahl also scheinbar nicht umsonst brav Jahr für Jahr meine Beiträge.

    Danke für die raschen und kompetenten Antworten!

  8. #8
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Hat man nicht als Autofahrer immer eine Teilschuld, wenn "Fußgänger" oder sonstige Personen beteiligt sind, die nicht in einem PKW unterwegs sind?

  9. #9
    Freeskier Avatar von ChaosB99
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Keine Ahnung, wie es in AT ist.
    Hier in D hat ein Autofahrer dem ein nicht deliktfähiges Kind ins Auto rennt immer 100% Schuld. Nicht deliktfähig heisst im Strassenverkehr und nur da, nicht älter als 10 Jahre.

    Ich denke mal, Du meinst die sogenannte Gefährdungshaftung, die eine Haftung alleine durch Betrieb eines Karftfahrzeuges darstellt?!
    Von dieser ist der Fahrer aber befreit, wenn - einfach ausgedrückt - er keine Möglichkeit hatte das Schadenereignis abzuwenden. Wer rechnet schon mit einem daherfliegenden Schifahrer ?
    Anders hätte es natürlich ausgesehn, wenn just in dem Monent als unser Segelflieger auf der Strasse landete beim Auto die Bremsen versagt hätten und es deswegen zum Unfall gekommen wäre. In dem Fall wäre auf jedenfall eine Teilschuld durch Gefährdungshaftung zu Stande gekommen.

    [edit]
    Hab grad mal nachgelesen: In AT verhält es sich wohl ähnlich wie in D[/edit]
    Es grüsst der Oli

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  10. #10
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Danke für die wertvollen Infos, vor allem @CHaos. Der Hinweis, dass die Haftpflicht nur zu tragen kommt, wenn ich die Schuld eingestehe war wichtig. Derzeit streiten sich der DSV und der Alpenverein bzw. deren Versicherungsgesellschaften drum, wer das ganze zahlt, weil beide versicherungen subsidiär sind, d.h. erst für den Shcaden aufkommen müssen, wenn keine andre Versicherung vorleistungspflichitg ist. Eine private Haftpflicht oder eine Haushaltsversicherung etc. hab ich nicht - >>"kopfeinzieh und auf Schelte wart"<<
    Is doch ein ordentlicher Schaden beim Auto, bin schon froh, dass ich den nicht selbst zahlen muss.
    Ganz so klimpflich is die Sache für mich leider nicht ausgegangen, meine Saison ist leider so wies derzeit aussieht mehr oder weniger gelaufen - mein Knie ist kaputt, das Innenband ist gerissen und das Schienbein ist angebrochen bzw. hat einen 2cm langen Riss, oder so. - shit happens!
    Bin eigentlich froh, dass ich nicht draufgegenagen bin dabei und ca. 200 Skitage ohne ernsthafte Verletzungen is eh ziemlich ok! Außerdem wird das ganze von einem viel schlimmeren Unfall in meinem Freundeskreis überschattet, aber das würd hier zu weit gehn.

  11. #11
    Freeskier Avatar von ChaosB99
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    Standard AW: DSV/Alpenverein Haftplicht- Deckung

    Ouch, gute Besserung!
    Und husch husch ne private Haftpflicht abgeschlossen !! Ist mit Abstand die wichtigste Versicherung überhaupt!!
    Ach und achte drauf dass Forderungsausfalldeckung mit drin ist, nur für den Fall, dass Du mal von einem wie Dir ohne PH übern Haufen gerammelt wirst
    Es grüsst der Oli

    Status: "Er frisst mir den Verstand weg"
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