Nein. Die Bergbahn-Betreiber sind nur berechtigt, so etwas zu tun, wenn Verbote, Absperrungen oder Schutzzonen ignoriert werden.
Wegen einfachem Nebenraus-Fahren und einem Bügelgeber, dem das nicht...
Art: Beiträge; Benutzer: fcc1903; Ausgeschlossene Foren : Ski & Bindungen, Clothes, Boots, Zubehör & Sonstiges
Nein. Die Bergbahn-Betreiber sind nur berechtigt, so etwas zu tun, wenn Verbote, Absperrungen oder Schutzzonen ignoriert werden.
Wegen einfachem Nebenraus-Fahren und einem Bügelgeber, dem das nicht...
ok nochmal vlt. reden wir nur aneinander vorbei.
im normalfall wird es sicher nicht passieren..
der liftler ist aber berechtigt so etwas zu tun, wenn er denkt/sieht das du varianten fährst die AUS...
oh man.
es kommt halt drauf an wie es ausgelegt wird.
wenn du dummheiten machst kanns schon bei llb 3 vlt. sogar schon bei 2 passieren
kommt eben drauf an was für dinge du off pist zu welchen...
naja wenn hohe lawinengefahr besteht und du damit jm gefährdest bzw. der liftler denkt das du damit jm schaden könntest kann es passieren