AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
http://diepresse.com/home/panorama/o...-Euro-verklagt
"Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. "In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen. Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden.
Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Sei das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. "Eine solche besteht meines Wissens", sagte Hagen. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.
Laut Gutachten beide mitverantwortlich"
AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Ährm, die Meldung ist genauso alt und inhaltlich identisch zu der im im ersten Post zitierten Meldung um die es von Anfang an ging. ;)
AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Zitat:
Zitat von
knut
Ährm, die Meldung ist genauso alt und inhaltlich identisch zu der im im ersten Post zitierten Meldung um die es von Anfang an ging. ;)
Ist mir schon klar, war aber so nicht besprochen. Es ging immer um die Schuldfrage. Schuld sind beide, deshalb deswegen kein Prozess. Es geht nur noch um die Versicherung.
sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Zitat:
Zitat von
renegade5569
Ist mir schon klar, war aber so nicht besprochen. Es ging immer um die Schuldfrage. Schuld sind beide, deshalb deswegen kein Prozess. Es geht nur noch um die Versicherung.
In deinem Zitat oben steht das Gegenteil, nämlich, dass das Gericht die Schuldfrage prüft. Sonst wäre ja der Prozess auch relativ sinnlos...
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AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Zitat:
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alexSnow
In deinem Zitat oben steht das Gegenteil, nämlich, dass das Gericht die Schuldfrage prüft. Sonst wäre ja der Prozess auch relativ sinnlos...
Zitat:
Zitat von
renegade5569
"Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. "In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen. Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden.
Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Sei das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. "Eine solche besteht meines Wissens", sagte Hagen. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.
Laut Gutachten beide mitverantwortlich"
Ich lese das etwas anders, der Prozess der Schuldfrage findet gar nicht statt, ist abgewiesen.
Das Kind kann nur belangt werden, wenn eine Versicherung besteht. Hätte das Kind keine, dann wäre das Verfahren schon längst beendet.
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Es sind zwei Verfahren. Das erste gegen die Aufsichtspflichtverletzung wurde abgewiesen, woraufhin die Klägerin nun das Kind direkt verklagt, um so dessen Versicherung beanspruchen zu können. In diesem Prozess wird nun die Schuldfrage geprüft.
Während im ersten Prozess nur die Schuldfrage zum Thema: wurde die Aufsichtspflicht verletzt, i.e. hätten die Aufsichtspersonen den Unfall verhindern müssen? geprüft werden konnte (und dieses verneint wurde), kann im zweiten Prozess die Schuldfrage der Handlung des Kindes direkt geprüft werden. Dieses geschieht gerade (zum Schutze des Kindes hinter verschlossen Türen).
Dieser Sachverhalt wurde auch schon im ersten Post genau so dargelegt.
AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Ja stimmt :mad::)
Wann schneit es endlich :bang:
sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Zitat:
Zitat von
renegade5569
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Das Kind kann nur belangt werden, wenn eine Versicherung besteht. Hätte das Kind keine, dann wäre das Verfahren schon längst beendet.
Zu der Antwort von Knut kann ich noch ergänzen, dass es so einen Prozess theoretisch auch geben kann (und gewonnen werden kann), wenn keine Versicherung besteht.
Die Haftung richtet sich bei nicht-deliktsfähigen nach der sog. Billigkeitshaftung. Das ist im Ergebnis eine Abwägung der Richter, ob der Minderjährige haften soll. Dabei kommt es v.a. auf die Einsichtsfähigkeit und das Vermögen von Kind und Geschädigten an. Ein sehr reiches Kind, das einen armen Menschen schädigt, kann so also schnell mal haften. In Österreich zählt eine Haftpflichtversicherung gewissermaßen zum Vermögen des Kindes, weshalb auch die nicht so reichen Kinder verhältnismäßig leicht haften können. In DE ist das nicht so mit der Versicherung. Ansonsten gibt es die Billigkeitshaftung aber genauso.
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AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
Ok, kapiert. Interessant...
Das Kind gilt als nicht verantwortlich. Ist das dann mit nicht schuldig gleichzusetzen?
AW: sechsjährige wegen skiunfall auf 38.000 € verklagt!
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