jetzt ist mir die Frau sympatisch....warum sagt man das denn nicht gleich?
Auch die Tatsache, dass die Frau Schuß fuhr, entlastet sie auf ganzer Breite...
...hab ich aber nur irgendwo gelesen
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Entlastend unter Einbeziehung der Pistenregeln ist es natürlich nicht, dass die Frau Schuß fuhr.
Sondern du darfst nicht von seitlich auf die Piste einfahren ohne zu schauen, ob du jemandem die Vorfahrt nimmst.
So, jetzt habe ich es nochmal ausbuchstabiert. Ich denke ich hatte mich auch schwer verständlich ausgedrückt... :D
Ich sie hoffe auch alles Gute ;)
:D:D
Singular, wirklich? Leider der Troll unter Grössenwahn? :D
Ich bitte unterwürfigst um Vergebung. Es war keineswegs meine Absicht Ihre Majestät zu erzürnen.
EEEyyyy, keinen Stress Strixi, das passt schon. Bin ja kein son König Löwenherz König....
eher so könig von malle könnik.
Solang du mich net schuss auf der piste ummähst is alles gut
Sei unbesorgt. Sollte ich dich mal umnähen, würde ich dich niemals anzeigen.
"umnähen"??!
wie hart bist du denn drauf :D
Sie nannten ihn "die Nadel" :D
Im Polizeibericht steht, daß das Kind eine "Kurve fuhr", jedoch nicht, daß das Kind von der Seite her auf die Piste eingefahren ist.
Für mich ist hier der Fall eindeutig:
Die Frau ist mit der Schußfahrt deutlich über ihrem zumutbaren Können gefahren und hatte die Situation nicht mehr im Griff und unter Kontrolle.
Ich würde hier sagen, daß die Frau zu 100% am Unfall verantwortlich ist.
Ich hoffe, dass das funktioniert, mein Helitrip im März muss noch bezahlt werden! Und von diesen kleinen Goldtöpfen fahren ja genug auf den Pisten rum. Zorro hat sich so meines Wissens auch saniert und ist auch gleich auf Nummer sicher gegangen indem er die ganze Gruppe umgenietet hat also quasie 6 Klagen auf einmal!
ich seh schon die mafiösen strukturen zu skischulen, die das lebende kapital in reih und glied (also mehr oder weniger) an abgesprochenen orten parkt
Mal locker bleiben:
- Die Eltern oder die Skischule wären haftbar, wenn das Gericht eine Verletzung der Aufsichtspflicht feststellen würde, ist ja wohl abgelehnt worden.
- Kinder unter 7 Jahre sind nicht deliktsfähig (§ 829 BGB), damit ist das Kind nach deutschem Recht niemals schadensersatzpflichtig.
(Es gibt private Haftpflichttarife, die trotzdem zahlen würden, das ist aber eher für Schäden im Umfeld des Kindes zu suchen sind: Das Auto des Nachbarn mit Setinen "verschänert" und das gute Verhältnis soll nicht getrübt werden, koststet auch ca. € 12 pro Jahr Aufpreis)
Das schönste sind Gerichte in Bayern (kenne ich persönlich, nicht zu meinem Nachteil ;-) ), wo der Richter wegen "Dreistigekeit" der Klage (natürlich nur inoffiziell) den Streitwert und somit die Gebühren hochgesetzt haben....
http://diepresse.com/home/panorama/o...-Euro-verklagt
"Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. "In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen. Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden.
Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Sei das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. "Eine solche besteht meines Wissens", sagte Hagen. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.
Laut Gutachten beide mitverantwortlich"
Ährm, die Meldung ist genauso alt und inhaltlich identisch zu der im im ersten Post zitierten Meldung um die es von Anfang an ging. ;)
Es sind zwei Verfahren. Das erste gegen die Aufsichtspflichtverletzung wurde abgewiesen, woraufhin die Klägerin nun das Kind direkt verklagt, um so dessen Versicherung beanspruchen zu können. In diesem Prozess wird nun die Schuldfrage geprüft.
Während im ersten Prozess nur die Schuldfrage zum Thema: wurde die Aufsichtspflicht verletzt, i.e. hätten die Aufsichtspersonen den Unfall verhindern müssen? geprüft werden konnte (und dieses verneint wurde), kann im zweiten Prozess die Schuldfrage der Handlung des Kindes direkt geprüft werden. Dieses geschieht gerade (zum Schutze des Kindes hinter verschlossen Türen).
Dieser Sachverhalt wurde auch schon im ersten Post genau so dargelegt.
Ja stimmt :mad::)
Wann schneit es endlich :bang:
Zu der Antwort von Knut kann ich noch ergänzen, dass es so einen Prozess theoretisch auch geben kann (und gewonnen werden kann), wenn keine Versicherung besteht.
Die Haftung richtet sich bei nicht-deliktsfähigen nach der sog. Billigkeitshaftung. Das ist im Ergebnis eine Abwägung der Richter, ob der Minderjährige haften soll. Dabei kommt es v.a. auf die Einsichtsfähigkeit und das Vermögen von Kind und Geschädigten an. Ein sehr reiches Kind, das einen armen Menschen schädigt, kann so also schnell mal haften. In Österreich zählt eine Haftpflichtversicherung gewissermaßen zum Vermögen des Kindes, weshalb auch die nicht so reichen Kinder verhältnismäßig leicht haften können. In DE ist das nicht so mit der Versicherung. Ansonsten gibt es die Billigkeitshaftung aber genauso.
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Ok, kapiert. Interessant...
Das Kind gilt als nicht verantwortlich. Ist das dann mit nicht schuldig gleichzusetzen?
Hier gibts auch mal wieder was neues:
http://www.vol.at/klage-gegen-sechsj...wiesen/4602921
Habs auch gerade gelesen. http://vorarlberg.orf.at/m/news/stories/2754236/
Ja das geht in die Richtung, die wir vermutet haben.
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