Tatsache.
Ich hatte auch erst einen Preisfehler vermutet. Die Kaufbestätigung zu den obigen Preisen ist aber gekommen. Mal sehen, ob die Ware auch noch kommt.
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Tatsache.
Ich hatte auch erst einen Preisfehler vermutet. Die Kaufbestätigung zu den obigen Preisen ist aber gekommen. Mal sehen, ob die Ware auch noch kommt.
viel erfolg. hast zufällig dann ne Backland für 65 Flocken zuviel rumliegen?
ich würd auch die WTR nehmen, brauche dringend eine
😀
Ich war so nett und wollte euch was übriglassen. Deshalb kommt jeweils nur eine.
son rotz :-) wenn du sie dennoch nciht brauchst, einfach schrieben :-)
Okay
War tatsächlich ein Preisfehler. Gerade kam das Storno.
Schwach :D Hätten sie ruhig mal verschicken können!
dort sind auch richtige marketingexpertenam werk.
ich bekomme gerade bezahlte facebook werbung zum sale von biker-boarder angezeigt in der die atomic pinbindung für 64,90 angepriesen wird. wenn ich draufklickekostet sie 399.-
da lohnt die facebook-werbung sicher hammermäßig.
freak~[:fish:&:ghost:]
@ georider: Wenn du ne Kaufbestätigung zu dem niedrigen Preis hast, müssen sie es dir dafür auch geben. Vertrag ist nachweislich beidseitig abgeschlossen. Für deren Softwareprobleme kannst du nix. Auf die Weise hab ich mal nen Sprinter von München nach Zwickau für 30,- gemietet.
Nicht abspeisen lassen!
Stimmt (zumindest in Deutschland) leider nicht...
Zitat:
Vorsicht: Die Bestellbestätigung ist noch keine Annahme durch den Verkäufer. Sie bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung – nicht mehr und nicht weniger. Wann der Vertrag angenommen wird, richtet sich nach dem Verhalten des Verkäufers. Spätestens indem der Verkäufer die bestellte Ware liefert, nimmt er das Angebot des Kunden an und ein Kaufvertrag liegt vor.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/in...de_013138.html
Ich bin, noch aus den Anfangstagen von Mydealz, ein gebranntes Kind. Damals ging ich auf einige Preisfehlerangebote ein, was eigentlich immer im Storno endete und ein wesentlicher Grund ist, warum ich diese ganzen Schnäppchenseiten seit Jahren meide. (Von diesem Thread Mal abgesehen)
Mittlerweile gibt's anscheinend BHG-Urteile zu diesem Thema:
"[...] dass nach einer Entscheidung des BGH, der sich im Laufe der Zeit die überwiegende Instanzrechtsprechung angeschlossen hat,im Falle einer tatsäcchlichen Software-Fehlfunktion doch ein Erklärungsirrtum vorliegt, der zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt. Für die Frage, ob eine Anfechtung möglich ist, kommt es daher entscheidend darauf an, ob die "falsche" Preisausschreibung tatsächlich auf einer Fehlfunktion der EDV beruht."
http://www.frag-einen-anwalt.de/Onli...--f272045.html
(Lustigerweise hab ich mit dem antwortenden Anwalt ab und zu beruflich zu tun. Wusste gar nicht, dass er so aktiv ist. Muss ihn irgendwann mal darauf ansprechen)
Aber darauf kommst mit gar nicht an. Das Angebot war zu verlockend. Ich hab's probiert, hat nicht geklappt. Okay 😀
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt trotzdem. Die haben mit das Geld erst 2 Tage nach der Stornierung auf mein PayPal-Konto zurückgebucht. Zwischenzeitlich fand die Abrechnung der hinterlegten Kreditkarte statt. Jetzt bekomme ich das Geld erst in einem Monat auf mein Konto 😑
@Pelzkartoffel Danke für deinen Hinweis. Ich kann nicht wirklich beurteilen, ob du richtig liegst. Aber es ist immer wieder schön zu sehen, dass man sich hier umeinander kümmert😉
Gesendet von meinem X1030X mit Tapatalk
Ich bin kurz meine Bestellungen der vergangenen Monate durchgegangen. In keiner einzigen Mail zum Eingang einer Bestellung wurde das Angebot angenommen. Die bedanken sich alle nur artig für die Bestellung.
Ist mir nie aufgefallen.
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Also ich habe das auch so gehört wie Moody. Steht auch in quasi allen AGBs drin. Allerdings wäre ich jetzt durchaus unsicher, wie die Sache aussieht, wenn die Ware schon bezahlt ist. Das müsste man jetzt mal einen Juristen fragen. In dem Moment, wo du Geld bezahlt, sollte doch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein oder?
Grüße
softwarefehler würde ich hier auch ausschliessen, da die preise auch in werbeanzeigen veröffentlicht wurden. wir haben die werbung schliesslich nicht nur als artikel auf dem webshop (hier könnte man von software/bedienerfehler sprechen), sondern auch als bunte bildchen auf facvebook...
nein, nur weil du im voraus zahlst, ist das noch lange kein kaufvertrag. es ist in dem fall letzlich nur ein angebot mit geldübergabe zu deinen ungunsten.
vergleicht es mit nem brotkauf beim bäcker. ein netter bäcker packt dir dein brot ein, gibts dir in die hand und hofft dass du nicht wegrennst. die meisten nehmen das geld und danach geben sie dir erst das brot und dazwischen hoffst du, dass der bäcker nicht wegrollt. ob er dir das brot gibt, nachdem du ihm das geld gegeben hast, ist allein seine sache. der kaufvertrag kommt erst zustande, wenn er dir das produkt übergibt oder es dir zusagt (oder anderweitig das kenntlich macht - vom kopfnicken bis zum einschreiben mit rückschein sind da die alternativen). das ist dann euer vertrag. juristen formulieren dir das natürlich etwas genauer und mitunter komplexer, die erklärbärstunde mit bernddasbrot ist mitunter aber auch hilfreich.
die aktion war wohl eher ne lockaktion. der aktuelle fb algorithmus und die geilheit der menschen belohnen so etwas. das ziel einer solchen aktion ist eine enorme reichweite bei geringen kosten und hoffen auf den beifang (wenn man schonmal im shop ist, schaut man sich meist auch um, das macht das rot und das gelb bei den rabattzeichen).
So. Und jetzt back to topic :)
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