AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
die bergans find ich echt top. allerdings war doch die braune mit dem roten zipper für herren oder not?
@traz wo kriegt man so eine für 50 €?
EDIT:
hat sich den
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=320320673180
einer von euch geholt? hammergerät ^^
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Neee, die Jacke gibt es in unheimlich vielen Farben, wie ich nun herausgefunden habe.
Die Damenjacke erennt man daran, dass sie an der Brust nur einen Reissverschluss hat..
Ich muss nun nurnoch eine passende Hose dazu finden... hmmm.. Hab ne Schwarze bishe aber das sieht öde aus. Etwas mit Farbe muss es sein..
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Das im Osten Österreichs mal wieder saukalt ist aber nicht schneit, hab ich beschlossen selbst für Schnee zu sorgen. Den Kompressor dazu habe ich mir soeben schon von ebay gekauft:
http://www.preis-fuchser.de/b_sep_20...ge_angebot.jpg
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
haha
baust du dir ne beschneiungsanlage ?
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
lol... soweit gehts nicht ;)
aber ich würd gern in ner kaltn nacht genug schnee produzieren um ne rail anfahrt zu basteln
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
wenns bei euch so kalt ist, hol dir den "schnee" von der eisbahn. sollte ja auch nicht weggeschmolzen sein.
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Zitat:
Zitat von
geangstarr
wenns bei euch so kalt ist, hol dir den "schnee" von der eisbahn. sollte ja auch nicht weggeschmolzen sein.
Das hät
a) bei weitem nicht so viel Stil
b) kann ich da nix basteln
c) die Strecke, die wir von Eislaufplatz bis Rail mit dem Auto zurücklegen müssten... da wär nicht mehr viel da
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Zitat:
Zitat von
Benny1992
Na viel Spass. Ich find ja weiße Jacken schon gewagt. Aber eine weiße Hose ist eine Ein-Weg Klamotte^^
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Zitat:
Zitat von
jensr
Für 9 Euro beim Bilek .... :)
Nicht wirklich oder ?
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Zitat:
Zitat von
Boerdy
Zitat:
Zitat von
jensr
Für 9 Euro beim Bilek .... :)
Nicht wirklich oder ?
Doch wirklich! Sogar zwei Stück. Aber jetzt will er nicht liefern. Wäre ein "Irrtum" gewesen. Aber natürlich bietet er mir großzügigerweise 10% Rabatt auf meinen nächsten Einkauf. Ist klar! ;) Kann man auch als gaaaanz dreiste Verarsche/Schleichwerbung/Geschäftemache verstehen ... :zoff:
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Normal muss er doch schicken oder? Wenn ne Tankstelle was falsch macht und der Liter Diesel für 19 cent rausgeht müssen die, die getankt haben auch nicht den Sprit zurückgeben(vllt bissl blöder vergleich, aber selber schuld wenn)
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Leider wohl nicht:
Zitat:
Zitat Bilek:
"<xxx.xxx@ski-bilek.de> said:
> Sehr geehrter Herr XXX
>
>
>
> Hiermit fechten wir den Verkauf mit der Ebaynummer 20028458xxx wegen
> Irrtums gemäß § 119 Abs. 1, 2 BGB an.
>
>
>
> Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Angebot
> um einen Irrtum handelt.
>
> Statt des gewollten 1€ Startpreis für eine Auktion wurde hier
> irrtümlicher Weise ein Festpreisangebot gestartet.
>
>
>
> Wir können wir Ihnen aus Kulanz auf Ihren nächsten Kauf (auch eBay
> Auktion),
>
> einmalig, 10% Nachlass anbieten – wenn sie von einer Bewertung absehen.
>
>
>
> Wenn Sie diese Mail beim nächsten Kauf in den Kundenkommentar der
>
> Kaufabwicklung einfügen ziehen wir Ihnen einmalig 10% vom Kaufpreis ab.
>
>
>
> Mit freundlichem Gruß
> Ski-Bilek Team
>
>
>
> PS:
>
> Rechtliche Grundlage:
>
> Da die Bindung einen Verkaufspreis von 199 Euro hat ergibt sich eine
> offenkundige Differenz zu dem 1€-Angebot wodurch ohne weiteres
> vom Vorliegen eines Irrtums auszugehen ist.
>
>
>
> Urteil des AG Stollberg vom 30.03.2006
>
> 3 C 0535/05
>
> JurPC Web-Dok. 92/2006
>
> ----------------------------------"
Überlege gerade noch ob ich dem ne gepfefferte, fundierte Antwort schreibe, denn ganz so eindeutig ist die Sachlage nicht. Z.B. "offenkundig" wie in dem von ihm zitierten Urteil wäre es nur gewesen wenn eindeutig ein offizieller VK/UVP in dem Angebot genannt gewesen wäre. War aber nicht, sogar gleich zwei mal, daher nicht offenkundig. Ausserdem ist fraglich ob man bei zwei unabhängig voneinander eingestellten Artikeln noch von "einem Irrtum" sprechen kann. ;)
Mal sehen ob ich mir die Arbeit mache oder ob ich drauf scheisse und einfach meine Kohle zurück verlange...
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
war das ein sofortkauf? wenn nicht wird er vergessen haben selber mit zu steigern :D
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Steht doch in der Email das es ein Festpreisangebot war(also Sofortkaufen)
AW: Der "Schaut was ich gekauft hab" Thread
Jetzt warten wir mal ab:
Zitat:
An: "XX XXX" <XX.XXX@ski-bilek.de>
Datum: 06.12.08 19:30:55 Uhr
Betreff: Re: Anfechtung: 1 x Bindung Rossignol Scratch 120, Mod.09, NEU RI917 (Artikelnummer:20028450xxx)
Von: "Jens" <jens.xxx@web.de>
Sehr geehrter Herr xxx,
ihre Anfechtung kann ich nicht aktzeptieren und bestehe auf umgehende Lieferung der ordnungsgemäß erworbenen Ware. Zur Begründung möchte ich folgende Punkte anbringen:
- Die Auktion ist ordnungsgemäß per Sofort-Kauf beendet worden. Siehe ebay email Bestätigung vom 05.12.08 16:33:41 Uhr.
- Weiter haben Sie in Ihrer email vom 05.12.08 16:34:02 Uhr die erfolgreiche Auktion bestätigt und somit den Vetrag angenommen.
- Es ist ein ordungsgemäßer Kaufvertrag zustande gekommen.
Zur Begründung Ihrer Anfechtung möchte ich folgendes sagen:
- Sie nehmen Bezug auf ein Urteil des AG Stollberg. Diesem liegt ein Fall zugrunde in dem ausdrücklich und für den Kunden offenkundig auf den OVP des Artikels hingewiesen wurde. In meinem Fall wurde kein OVP genannt, der Preis ist für mich nicht offenkundig gewesen. Damit ist dieses Urteil hier nicht einschlägig anwendbar.
- Weiter haben den Artikel in verschiedenen Auktionen mehrfach zum diesem Preis zum Sofort-Kauf angeboten. Daher ist nicht von einem einmaligen Irrtum auszugehen.
- Im Gegenteil liegen diverse Urteile vor die in solchen Fällen eindeutig zu Gunsten des ebay-Kunden entscheiden. Siehe Urteil des AG Charlottenburg vom 30.06.2006 oder Urteil des AG Syke vom 27.09.2004 (24 C 988/04).
Weiterhin:
- Ich habe nach Auktionsende ordnungsgemäß die ebay-Kaufabwicklung, sowie ihre afterbuy-Kaufabwicklung abgeschlossen, und eine Zahlung per paypal veranlasst.
- Ihr Angebot eines 10% Rabattes auf einen erneuten Kauf empfinde ich als merkwürdig und unterstelle das Ihre Angebote lediglich als Lockangebote dienten. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen ebay Richtlinien.
- Ihre Art des Kundenkontaktes mittels standardtisierter Anschreiben empfinde ich als unangemessen.
- Ein höfliches, persönliches Anschreiben und eine Entschuldigung hätten mich sicher zu einer anderen Reaktion veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Jens XXX