Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz
Servus zusammen,
einige Wissen es nicht, und die die es wissen, wissen nichts genaues. Das aus Fortschutzgründen das Variantenfahren in Österreich verboten ist, sollte einigen bekannt sein. Da dies nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur in gewissen Bereichen sollte hier eine halbwegs klare Grenze gezogen werden. Dies ist aber nicht wirklich der Fall. Ein paar Links dazu:
https://www.alpenverein.at/portal_wA...nskifahren.pdf
http://www.waldverein.at/news-anzeigen/items/14.html
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2565150/
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530663/
http://www.jusline.at/33_en_der_Ben%...ng_ForstG.html
Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch". Aber so ganz juristisch sauber ist das auch wieder nicht. Auch ist nirgendwo definiert was als "Wald" gilt. Einzelne Baumbestände oder dichte Bewaldung ab 1 Hektar? Fußmarsch = Skitour? Fitnesszustand? 500m horizontal oder Fahrstrecke?
Kennt hier jemand konkretere Fälle? Habe mir mal den besagten §33 durchgelesen, aber wie auch der Rest recht schwammig formuliert. Würde ungern mit dem Gesetzt in Konflikt kommen bzw. das Geld so aus dem Fenster werfen.
Edit: Ich sehe gerade, dass das in Ganz Österreich gilt...
AW: Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz
Darüber würd ich mir keine Sorgen machen, fahr seit jahren solche Strecken in Österreich und hatte bisher nie Probleme.
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soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz :D
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Werden hier mal wieder die erbitterten Kontrahenten Jäger und Förster in einen Topf geworfen? :D
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Zitat:
Zitat von
Zorro
soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz :D
Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!
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Zitat:
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Dicki
Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!
dann solltest du deinen betreffenden Politiker täglich einen Brief schreiben, dass das scheisse ist für dich. Oder du stellst dich mit den lokalen Menschen gut, dann kann man das schon umgehen bzw sich auf evtl Kontrollen einstellen bzw weiss wer wo was dagegen unternimmt..
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Hallo,
Verstoß gegen das Waldschutzgesetz - Skifahren im 500m Bereich von Aufstiegshilfen - hat uns am Ifen 20 Euro gekostet. Ein Polizist mit Funk oben und der Kollege am Lift hat kassiert. Da hatten wir aber eigentlich Glück, der Spielraum nach oben ist da bei der Strafe groß.
Gruß
Bernd
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Und die Ösis bestreiten immer noch die Wegelagerei, pfah!
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Dicki
Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch".
mein verpeilter Rechtsprof. hatte zufällig eben genau den §33 Absatz 3 vom Forstgesetz kurz am Rande in der Vorlesung.
Hat dann auch lediglich auf die 500m und 30min verwiesen (AB 285 BlgNR. 17 GP 4)
habs gerad nochmal versucht zu finden, kriegs net hin. Mehr stand da aber auch nicht, ist uralt.