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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der "Schaut was ich geklaut hab" Thread ...



fabi freeride
20.09.2009, 23:26
... bzw. für alles "Liegengebliebene"

http://img5.imagebanana.com/img/bx8c02fn/DSC01309.JPG

anyone? 'Klar' vll? ;)

pow_addict
20.09.2009, 23:31
oh, tja, ähm ....

http://img5.imagebanana.com/img/bsj6thbi/DSC01310.JPG
könnte vom Hause Zeug stammen!? ;D

la sun
21.09.2009, 06:48
oh, tja, ähm ....

http://img5.imagebanana.com/img/bsj6thbi/DSC01310.JPG
könnte vom Hause Zeug stammen!? ;D

äh JA! das is von uns :D seit wan hast du das? kto 2008?
(und ich dachte, als ich das letzte mal bei dir war, heey, so eins haben wir auch, nur wo isn des..)

knut
21.09.2009, 07:55
... bzw. für alles "Liegengebliebene"

http://img5.imagebanana.com/img/bx8c02fn/DSC01309.JPG



Diese illegale Waffe hat jemand bei Dir entsorgt...

freak
21.09.2009, 08:12
illegal? ein brotmesser?


... bzw. für alles "Liegengebliebene"

http://img5.imagebanana.com/img/bx8c02fn/DSC01309.JPG

anyone? 'Klar' vll? ;)

haha, also mir kommt das messer sehr bekannt vor. es hat so einen ich-war-in-der-spülmaschine-anti-glanz, nicht?

freak~[:fish:&:ghost:]

knut
21.09.2009, 08:25
Einhändig bedienbare Messer mit arrieterender Klinge fallen nach der neuen Waffengesetz-Reform unter ein Fürungsverbot.

Ihr Besitz ist zwar nicht strafbar, das Führen der gleichen aber schon. Führen heist "zugriffsbereit mit sich führen". Ob das für ein Messer, das tief unten im Rucksack liegt, gilt, ist unklar. Sicher aber für Jackentasche oder Gürtel. Manche sprechen von Transport in "verschlossenem Behältnis"

Ob die Nutzung z.B. als Klettermesser (sicher nur während des eigentlichen Kletterns) dabei als "Berechtigtes Interesse" im Sinne des Gesetzestext gilt, ist leider noch unklar, dürfte aber nach aktueller Meinung akzeptiert werden.

Wenn nicht, drohen dank Ordnungswidrigkeit bis zu 10'000€ Geldstrafe.

Spaetzle
21.09.2009, 08:34
oh man..da kann man sich doch nur an den kopf fassen..

bald brauchste nen waffenschein für rasierklingen...

freak
21.09.2009, 08:37
hä? und was soll man den mit einem messer anfangen welches man besitzen darf aber nicht mit sich führen?
das klingt ja nach ziemlich großem schwachsinn...

freak~[:fish:&:ghost:]

knut
21.09.2009, 08:39
Nen Waffenschein hilft da auch nix.

Aber richtig bekloppt ist es schon. Rein theoretisch macht man sich auch strafbar, wenn man das frisch erworbene Küchenmesser mit mehr als 12cm Klinge schnell in der Jackentasche heimträgt.

Und der Sicherheitsgewinn ist auch fraglich, da es sich hier nicht um ein Verbot der Waffe handelt (Erwerb und Besitz also eingeschränkt werden), sondern man sie nur nicht mitnehmen darf. Welches wehrte Individuum mit kriminellen Absichten lässt sich schon durch die Geldstrafe davon abhalten?


das klingt ja nach ziemlich großem schwachsinn...

Willkommen in der deutschen Pseudo-Sicherheitspolitik...



Aber egal, genug off-topic...

klar
21.09.2009, 08:41
naja, wenn die kinder versuchen mit einem grissini kuchen zu schneiden, muss man wohl oder übel die illegalen waffen aus packen.

hätte noch schöne schnürsenkel von herrn pow. bei unklarheiten mache ich fotos davon, sonst tausch bei nächster gelegenheit gegen messer. ;)

wobei das mit dem messer evtl schwierig wird, man darf es ja nirgends hin mitnehmen ???

freak
21.09.2009, 08:51
woher willst du denn wissen dass es nicht meine schnürsenkel sind?

freak~[:fish:&:ghost:]

klar
21.09.2009, 08:55
nun, wenn herr pow sie dir bereits geklaut hatte, bevor ich sie ihm klaute, sind es evtl deine. das müsstest du aber mit herrn pow ausmachen, da fühle ich mich nicht zuständig.

pow_addict
21.09.2009, 10:42
äh JA! das is von uns :D seit wan hast du das? kto 2008?
(und ich dachte, als ich das letzte mal bei dir war, heey, so eins haben wir auch, nur wo isn des..)
*g* KTO könnte hinkommen ... dachte schon dass es euch gehören köännte, aber wusste nicht mehr wo überhaupt ich die Möglichkeit hatte dies zu "klauen"!
tja dann bis zum KTO 2009?! ;)

Zorro
21.09.2009, 11:13
ich habe neulich nach einem Hotelaufenthalt ein durchschnittlich weisses Handtuch in meinem Rucksack gefunden, das vorher nicht in meinem Besitz war.

Schade, dass sich das nächste Hotel auf meiner Reise 400km weiter westlich, dieses wunderschöne Stück gleich wieder unter den Nagel gerissen hat. Schweine.

gex
21.09.2009, 11:37
Knut, das mit der Messerregelung gilt ja in Deutschland schon eine Weile...
Wurde mal mit Keks spontanen Zoll-Drogen-Nutten-Koks Kontrolle darauf aufmerksam gemacht. Zum Glück befanden wir und schon etwa 15m auf Ösi-Boden...

knut
21.09.2009, 12:39
Ja, rund 1.5 Jahre ist das alt.

Sebba
22.09.2009, 23:34
Die Regelung ist vollkommener Bockmist...
Danach fallen wohl sogar die klassischen Opinel Messer unter dieses Verbot...
Ich hab auch noch solche Messer...und zwar mehr als eins...und zudem hab ichs fast immer im Rucksack

Und alles mal wieder nur weil keine Sau beim Gesetze machen sein Hirn benutzt oder mal raus geht und der Realität ins Auge sieht....

Nuno
23.09.2009, 00:01
ICh habe schon zwei Fahrtenmesser (Kategorie in die dein Opinel vermutlich fällt) schon von Behörden abgeneommen bekommen. Habe die auch beim Klettern SKifahren als Jausen-Messer im Rucksack bzw Deckeltasche. Bei den Pfadfindern offen am Gürtel. Geht hier aber sowohl als Werkzeug als auch als Brauchtumspflege mit ein. (War lustig als wir mal bei einer offiziellen Veranstaltung von der Gemeinde waren und dann die AMis aus der Kaserne mit ihrem General xyz kamen und wir alle Messer dabei hatten ;) ). Brauchtumspflege wurde eingeführt, da Ritterspiele ansonsten garnet möglich wären...

knut
23.09.2009, 06:30
Danach fallen wohl sogar die klassischen Opinel Messer unter dieses Verbot...

Öh, nein.

gex
23.09.2009, 06:53
nur Messer die man mit einer Hand aufmachen kann...

knut
23.09.2009, 08:05
...und selbstständig arretieren.

Blackhawk
23.09.2009, 08:36
Das Gesetz ist schon Kacke....habe mir im Zuge dessen aber nen Alpha One zugelegt.
http://www.pohlforce.com/
da kann man den Klingenheber abnehmen für alltägliches und für Klettern z.B., bei dem ein Einhandmesser einem gesellschaftlich legitimiertem Zweck dient, wieder aufgeschraubt werden.

Sebba
23.09.2009, 13:07
stimmt...die Arretierung ist bei Opinel ja noch manuell..ok...aber ein haufen anderer Messer...vmtl der Halbe Globetrotter Katalog fallen da drunter...

frz
18.10.2009, 12:03
*Fred wiederbeleb*

SnowJunkie
03.08.2010, 11:19
... bzw. für alles "Liegengebliebene"

http://img5.imagebanana.com/img/bx8c02fn/DSC01309.JPG

anyone? 'Klar' vll? ;)

genau so eins liegt bei mir im auto in der mittelkonsole :D

knut
03.08.2010, 12:39
Na dann viel Spass bei der nächsten Allgemeinen.

KeKs
03.08.2010, 14:02
in österreich gehts in ordnung... in deutschland nicht...

Patrick584
04.08.2010, 06:07
hab eins, das ausgeklappt ca. 4-5cm lang ist (bei polo für 2€ gekauft, damit ich was zum scheiden im auto hab). bei einer kontrolle vor rock am ring wollte der gute herr wissen ob ich waffen dabei hab. hab ihm das ding gezeigt und er hat nur gelacht :D

garfield.
25.09.2010, 03:47
Das Gesetz ist schon Kacke....habe mir im Zuge dessen aber nen Alpha One zugelegt.
http://www.pohlforce.com/
da kann man den Klingenheber abnehmen für alltägliches und für Klettern z.B., bei dem ein Einhandmesser einem gesellschaftlich legitimiertem Zweck dient, wieder aufgeschraubt werden.

find nur ich einen teil der produktbeschreibung hier: http://www.pohlforce.de/produkte/messer/alpha-two-plain-edge/ seltsam!? :confused:

P0wder
27.09.2010, 06:34
In der schweiz ist das kein problem....
Ich trag ab und zu mit so was mit mir rum...

http://bekleidungskammer.de/images/802147.jpg

Ist n rettungsmesser mit Gurtschneider und sonem Glaszertrümmer dingens..

garfield.
27.09.2010, 08:33
es trägt schon gewissermaßen zu meinem seelenfrieden bei, dass in deutschland nicht jeder mit so nem teil in der tasche rumlaufen darf ... das sollte schon ein privileg für "Angehörige von Luftfahrtzeugen" :confused: (siehe: link in meinem vorherigen post!) bleiben! :p

Blackhawk
27.09.2010, 08:48
Die die so nen Ding nicht mit sich rumtragen sollten, kümmern sich aber nen Scheissdreck um die Gesetzeslage....

P0wder
27.09.2010, 14:53
Das ist genau das gleiche wie mit den so genannten "Kampfhunden".. Einige wenige Idioten veranlassen den Gesetzgeber eine ganze Gruppe zu bestrafen..

Ein solches Messer ist nicht mal ansatzweise gefährlich.. Ein normaler Mensch benutzt es auch nur zum Grillen o.ä....

so.. aber genug off-topic jetzt xD

Boerdy
27.09.2010, 15:36
In der schweiz ist das kein problem....
Ich trag ab und zu mit so was mit mir rum...

http://bekleidungskammer.de/images/802147.jpg

Ist n rettungsmesser mit Gurtschneider und sonem Glaszertrümmer dingens..

ohne geh ich nicht mehr zur Schule...

blindside
28.09.2010, 23:41
bei den ganzen skandalen in katholischen sschulen....

Nuno
29.09.2010, 13:49
btt...
2x6m Licherbanner. Im vollsoffenen Zustand zu den Sachen von der Musikkapelle mit eingepackt und zu Hause am nächsten morgen aufgefallen...

BlackDiamond
02.10.2010, 17:51
Das ist genau das gleiche wie mit den so genannten "Kampfhunden".. Einige wenige Idioten veranlassen den Gesetzgeber eine ganze Gruppe zu bestrafen..

Ein solches Messer ist nicht mal ansatzweise gefährlich.. Ein normaler Mensch benutzt es auch nur zum Grillen o.ä....

so.. aber genug off-topic jetzt xD

also wenn du das dabei hast ist das ja wohl gefährlich genug :D

ah ja back to topic ich habe in der bude ein winziges minizipsäcklein mitgenommen :eek:

SnowJunkie
02.10.2010, 18:48
ich sag immer, das ist mein festival-messer, für die schnur :D