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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind hier motivierte Jurastudenten/Juristen?



manuel87
09.02.2009, 11:04
Hey,

falls sich hier im Forum Jurastudenten/Juristen befinden, die Lust haben kurz Zeit für einen kleinen Fall aufzuwenden könntet ihr ja den folgenden mal durchlösen und mir eine kurze Lösungsskizze machen. Das war in etwa die heutige Klausur zu Schuldrecht AT. Bin mir nur leider nicht sicher, ob ich das alles so richtig gemacht habe ;)

Sachverhalt:

Käufer (K) ist langjähriger Kunde der ImPex GmBH (I). Für sein Geschäft bestellt er Ende des Jahres 2008 20 Sommer-Anzüge, den Preis berechnet er mit der vereinbarten Rabattstaffel auf 56.200 €. 4 Tage später erhält K ein Schreiben des I in dem steht „Gerne liefern wir Ihnen die bestellte Ware zum vereinbarten Preis“.
Als die Anzüge nicht - wie die letzten 10 Jahre - Mitte März geliefert werden, wendet K sich telefonisch an I und erkundigt sich nach der Lage. I entschuldigt sich wortreich und erklärt wahrheitsgemäß, dass der Hersteller (H) „vorübergehende Herstellungsprobleme“ habe. K zeigt sich geduldig.
Als jedoch Mitte April die Lieferung immer noch nicht erfolgt ist, sieht K seine Verkaufschancen schwinden und beauftragt Rechtsanwalt (R) sich mit der Sache zu befassen. Am 17.04.2009 sendet R ein Schreiben an I, indem er I zur sofortigen Leistung auffordert und eine Kopie des Bestellscheins beifügt. I reagiert nicht. Ende April rät R dem K sich schleunigst an anderer Stelle einzudecken und erklärt gleichzeitig gegenüber I den Rücktritt vom Vertrag und kündigt Schadensersatzforderungen an. K kauft daraufhin die 20 Sommer-Anzüge bei einem Drittanbieter (D), was K jedoch 65.200€ kostet.
K schafft es noch einen Großteil seiner Anzüge an den Mann zu bringen, jedoch bleibt er – anders als in den vergangenen Jahren – auf circa einem Fünftel seiner Ware sitzen, wodurch ihm ein Gewinn von 6.600€ entgeht.

Fragen:

a) Kann K von I die (vollen) Anwaltskosten in Höhe von 590€ verlangen?
b) Kann K von I Schadensersatz bezüglich des Mehraufwands iHv 9.000€ und des entgangenen Gewinns iHv 6.600€ verlangen?
c) Kann I von K die 56.200€ verlangen, wenn er Anfang Mai endlich die Ware von H erhalten und K sofort seine Leistungsbereitschaft angezeigt hat?
d) Kann K etwas von R verlangen?

FatFreddy
09.02.2009, 13:31
ja ja nein wtf?

für eine volle ausarbeitung verrechne ich 590,- ;)

knut
09.02.2009, 13:55
Ich liebe d)

manuel87
09.02.2009, 14:11
;) genau die d hat mich in der klausur heute morgen verunsichert

kaunertalfreak
09.02.2009, 14:40
edit

manuel87
09.02.2009, 14:58
bin in frankfurt an der fh und versuche mich da in wirtschaftsrecht. so ziemlich jeder hat da bei jeder frage andere lösungen.
wenn der prüfer eine frage wie d) stellt kann ja eigentlich vorher nur rauskommen dass K bzw R bei der nachfristsetzung und dem anschließenden kauf bei d fehler unterlaufen sind. ansonsten ist die letzte frage ja komplett sinnfrei. das hat der prüfer allerdings verneint als ich ihn das gefragt hab ^^

FatFreddy
09.02.2009, 15:01
und überhaupt: hat sich hier schon wer ausgerechnet, was 1 so ein sommeranzug bei dem K kostet? da gehen andere um das geld einen ganzen winter skifahren. zorro sogar 2!

ps. genau genommen hat R keine nachfrist gesetzt. dann wäre der rücktritt unwirksam und die sache geht in die andere richtung. auch gut, bei den preisen... ;)

Zorro
09.02.2009, 16:02
da gehen andere um das geld einen ganzen winter skifahren. zorro sogar 2!
für 6000.- löse ich das rätsel!

eins sei vorab verraten:
es war der gärtner!

manuel87
09.02.2009, 16:06
und überhaupt: hat sich hier schon wer ausgerechnet, was 1 so ein sommeranzug bei dem K kostet? da gehen andere um das geld einen ganzen winter skifahren. zorro sogar 2!

ps. genau genommen hat R keine nachfrist gesetzt. dann wäre der rücktritt unwirksam und die sache geht in die andere richtung. auch gut, bei den preisen... ;)

genau das hab ich geschrieben ^^

in a) hat K anspruch auf die anwaltlichen kosten abzüglich der kosten für das mahnschreiben weil I ja erst ab zugang in verzug war
in b) fehlt es an einer angemessenen nachfristsetzung sowie einhaltung einer allgemein angenommenen angemessenen nachfrist -> kein anspruch auf 9000 + 6600
in c) rücktritt ungültig wegen siehe b) also hat I weiterhin KPzahlungsanspruch
in d) müsste K einen anspruch gegen R wegen schlechtleistung haben


nur leider war ich so "nervös" in der klausur weil ich nicht wusste ob ich das richtige schreibe dass ich viel zu ungenau war :(

gletsch
09.02.2009, 16:14
und überhaupt: hat sich hier schon wer ausgerechnet, was 1 so ein sommeranzug bei dem K kostet? da gehen andere um das geld einen ganzen winter skifahren. zorro sogar 2!

ps. genau genommen hat R keine nachfrist gesetzt. dann wäre der rücktritt unwirksam und die sache geht in die andere richtung. auch gut, bei den preisen... ;)

hehe, ich hatte da schon ein ganzes posting geschrieben. dann aber wieder gelöscht, da ich zu den juristischen fragen ja nix beizutragen habe .

zu dem preis / anzug: da bekommt man mehrere ordentliche (d.h. auch mit extrawünschen und allem schnick-schnack) massanzüge dafür (und zwar ohne dass man nach budapest oder nach thailand dafür fliegen müsste).

[nur zur klarstellung: persönlich habe ich mir noch nie einen massanzug gekauft, aber aus familiären gründen besitze ich sowas ...]

fabse
09.02.2009, 16:21
wenn ich so ein wirrwarr seh, bin ich froh, dass ich wirtschaftsinformatik studieren werde ^^

FatFreddy
09.02.2009, 16:29
dein wirrwarr ist andernorts auch als dialektischer prozess verstanden. das höchste wozu der mensch im stande ist ;)

flaka
09.02.2009, 20:42
Die Antwort ist 42

MBG
11.02.2009, 12:21
ja ja nein wtf?

haha geil

mal gucken wenn ich nachher noch bock hab schau ich mal