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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Lage - Biotop



hadi
13.01.2008, 18:55
Hallo,

ich war heute bei dem schönen powder abseits der Pisten unterwegs und muss sagen es war hammer ;-)
Aber darum geht es gar nicht, auf meiner suche nach dem besten Schnee war ich auch in diversen Waldstücken unterwegs. Später habe ich mir Karten angesehen und musste feststellen das Teile meiner Strecke zwar keine Naturschutzgebiete waren, aber Biotope. Meine google-suche hat mich zu keinen klaren Ergebnissen geführt wie die rechtliche Lage in Vorarlberg genau ist.

Vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben oder einfach eine Webseite auf der ich mich informieren kann.

Vielen Dank, Hadi

gletsch
13.01.2008, 19:23
Folgendes hab ich gefunden (allerdings in einem Skitourenführer über Salzburg):



"Naturschutzgebiet/Biotopflächen: Auch in besonders hochrangigen Naturschutzgebieten können Betretungsverbote verfügt werden. Diese Beschränkungen erfolgen aber im Land Salzburg immer mit Augenmass. In den meisten Fällen handelt es sich um besonders empfindliche Sonderstandorte wie z.B. Feuchtgebiete, Moore oder Trockenrasen."


Daneben gibt's auch noch den Hinweis dass Sperrgebiete einer Kennzeichnungspflicht im Gelände unterliegen.

Inwieweit diese Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

(aus C. Heugl: Meine Spur. Skitourenführer Salzburg und angrenzende Gebiete".)

hadi
13.01.2008, 19:42
Dankeschön, hm ich glaube nicht dass ich ein Schild übersehen habe und über eine Absperrung habe ich mich auch nicht hinweg gesetzt.
Deinem Zitat entnehme ich auch dass selbst der Titel Naturschutzgebiet nicht automatisch ein ein Betretverbot bedeutet, oder habe ich das falsch verstanden?

Ich denke dass die Gesetze in den Ländern doch recht gleich sein sollten obwohl es in Vlbg viele Grüne gibt ;-)

edit:

ich habe einen ähnlichen Abschnitt im Voralberger Landesrecht gefunden:



4. Abschnitt
Eingriffsschutz

§ 32
Untersagung von Eingriffen

(1) [...]
(2) Durch Verordnung der Landesregierung kann festgelegt werden,
dass bestimmte Betätigungen für Sport- und Freizeitzwecke, die
aufgrund ihrer Art oder ihrer Verbreitung Natur oder Landschaft
besonders beeinträchtigen können, zeitlich begrenzt werden oder nur
in bestimmt umgrenzten Gebieten durchgeführt werden dürfen.

außerdem habe ich etwas über biosphärenparks gefunden welche sich in deutschland laut wikipedia von biotopen unterscheiden... alles sehr verwirrend

gletsch
13.01.2008, 20:20
Deinem Zitat entnehme ich auch dass selbst der Titel Naturschutzgebiet nicht automatisch ein ein Betretverbot bedeutet, oder habe ich das falsch verstanden?


Nein, du hast nichts falsch verstanden. Naturschutzgebiet bedeutet nicht automatisch Betretungsverbot. Eher sind viele andere Dinge (z.B. Pistenbau, Liftbau etc.) dort nicht möglich. Allerdings ist die Terminologie diesbezüglich sehr unübersichtlich. Gibt ja auch noch sogenannte Ruhezonen, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparks etc. etc.

Grundsätzlich macht man aber wohl wenig falsch, wenn man sich an den Grundsatz hält, dass man überall herumgehen (skifahren wird juristisch als gehen gewertet) darf, sofern keine expliziten Verbotsschilder rumstehen.

Zumindest eine Ausnahme gibt es: Im Bereich von Skigebieten (Aufstiegshilfen/Pisten) ist das Befahren des Waldes ausserhalb von gekennzeichneten Routen/Pisten verboten. Damit will man wohl (erfolglos) das Variantenfahren im Wald einschränken.

Siehe Forstgesetz §33



... Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur
auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet

hadi
13.01.2008, 20:35
a ja, wieder etwas dazu gelernt. Ob in diesem Gebiet nun das fahren verboten ist wird mir wohl nur der Bahnbetreiber beantworten können, entsprechende email habe ich auch schon geschrieben.

Deine Antwort führt mich aber zu weitern Fragen:

Gibt es eigentlich Regeln für Skigebiete wie ein zb. ein Naturschutzgebiet zu kennzeichnen ist?
Reicht ein kleines "Respektiere deine Grenzen" Schild, welches irgendwo am Pistenrand und oft nichtmal in Sichtweite platziert ist aus um Fahrer bei missachtung zu bestrafen?

Mit freundlichen Grüßen, Hadi

gex
18.01.2008, 12:51
@hadi: wo warst du den unterwegs?



ich blick in dem ganzen schilderwald auch nicht mehr ganz durch. ist auf dem pistenplan eine waldschutzzone o.a. eingezeichnet, ist das gebiet für mich tabu.
aber oft stehen irgendwelche schilder irgendwo an den pistenränder...

FatFreddy
19.01.2008, 11:45
gletsch hats eh schon gesagt;

leider ist das ganze rechtlich etwas kompliziert, weil die gesetzgebungskompetenz zum thema umweltschutz zwischen bund und ländern aufgesplittert ist;

nur zu den schildern:

grundsätzlich gilt in ö bundesweit, dass man sich zu erholungszwecken im wald frei bewegen darf; es gibt dann ausnahmen, zb "im bereich von skigebieten", § 33 forstG (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12132163&TabbedMenuSelection=BundesrechtTab&WxeFunctionToken=89b3ad26-84fc-44e1-9d2a-939e3db34cb6), wie gletsch schon gesagt hat;

für länder wird damit die kompetenz, das wegrecht im wald weiter zu beschränken sehr eng; das von hadi gefundene vorarlberger (landes-)gesetz über naturschutz und landschaftsentwicklung (http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=LrVbg&Dokumentnummer=LRVB_6000_000_20020801_99999999&TabbedMenuSelection=LandesrechtTab&WxeFunctionToken=9ced3b7c-ba67-4584-9a78-86ca1c67f805) geht auch nicht in diese richtung;

allgemein gilt ausserdem, dass gesetze und verordnungen "gehörig kundgemacht" werden müssen, damit sie überhaupt gelten, ganz besonders, wenn eine strafdrohung dahintersteht.
"respektiere deine grenzen" ist daher genausowenig ein rechtliches betretungshindernis wie, wenn auf irgendeiner karte ein bereich als "biotop" eingezeichnet ist.
ein unmissverständliches und unübersehbares schild der art "betreten bei strafe verboten" ist natürlich was anderes.

wie immer ohne gewähr, euer ff :)

hadi
19.01.2008, 17:15
hi,

vielen dank für die Antworten, auf der einen Seite bin ich froh dass nicht alles gleich als Straftat gilt,
aber auf der anderen Seite wäre es auch angenehm wenn für jedes Gebiet mit klaren und nachvollziehbaren Regeln/Gesetzen, über eine Fahrerlaubnis entschieden würde.

In meinem speziellen Fall habe ich den Betreiber kontaktiert und dass war die Antwort:


Sehr geehrter Herr Hadwiger,

dieses Gebiet ist für Skifahrer und Snowboarder gesperrt. Das Befahren dieses Gebietes
erfolgt auf eigene Gefahr und kann mit hohen Strafen geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Illwerke Tourismus

ich habe auch schnell mal eine Karte gezeichnet, es handelt sich um das Skigebiet Golm
mit Schwarz habe ich einen Sessellift ergänzt von dessen Bergstation aus die rote Strecke gefahren wurde. Das orange Gebiet ist das besagte Biotop.

http://i47.photobucket.com/albums/f155/hadi9991/sus/karte2.jpg

Andreas
29.01.2008, 13:09
wie ich das sehe, geht deine Abfahrt doch eindeutig am orangen Gebiet vorbei ;)