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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : schon wieder.....



chris
24.11.2005, 22:06
oh mann, ich hab schon wieder eine anonymverfügung bekommen >:(

und dann steht da auch noch "mit freundlichen grüssen!"

bullenschweine!

muh
24.11.2005, 22:08
und was verfügt diese verfügung?

chris
24.11.2005, 23:01
ich habe gegen §20 und §99 der StVO verstossen und darf 29,- zahlen....

freak
24.11.2005, 23:04
komische sachen gibts bei euch in österreich. bei uns kriegt man da afaik nen strafzettel^^

freak~[:fish:&:ghost:]

Sebba
25.11.2005, 01:07
ok verdeutlicht das einer, ich versteh das so net so ganz, österreichisches straßen verkehrsrecht ist niccht mein spezialgebiet

FatFreddy
25.11.2005, 02:15
ok, ich versuchs trotz er uhrzeit...

normalerweise bringt jeder verwaltungsübertretung (zb gegen §20 StVo) ein reguläres verwaltungsverfahren. das bedeutet zb, dass deine übertretung vorschriftstgemäss archiviert wird, im wiederholungsfall werden deine früheren vergehen strafverschärfend mitbetrachtet--> der rowdy gehört belehrt)

anonymevrfügung: fiskus will sich verwaltungsaufwand (= ausforschung des fahrers) sparen; deshalb verzichtet er auf ein verfahren und denkt sich: der fahrzeughalter wars, und wenn nicht, dann soll er eben beim tatsächlichen fahrer die kohle eintreiben.
(diese üble zusammenfassung ist im zustand völliger erschöpfung verfasst und erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit oder so)

btw I: was hastn eigentlich angestellt?

(btw II: abend mit netten mädels verbracht)

dEFcHILL
25.11.2005, 02:21
edit:na gut..thx

jbe
25.11.2005, 09:03
kann jetzt nicht für österreich sprechen, aber in deutschland läuft das so, dass wenn du dich irgendwo wieder anmeldest (und das ist ja gesetzlich vorgeschrieben), dann fragt man einfach das einwohnermeldeamt der letzten bekannten anschrift und die teilen einem den neuen wohnort mit.
das klappt in der regel auch, wenn der wohnort mal im ausland war

Meyers
25.11.2005, 16:34
strafzettel kommt ins haus (fahrzeughalter): haben sie den verstoß begangen?
ja ---> sache erledigt, vorausgesetzt es war niemand anderst (wenn doch dann überpfrüfen sie das bild, wenn vorhanden, und die dorfpolizei muss dann beim einnwohnermeldeamt die nächsten verwandten überprüfen)
nein ---> anhand des bildes wird der übeltäter ermittelt (s.o.)

Zorro
25.11.2005, 16:54
ne anynomverfügung ist auf deutsch n stinknormaler strafzettel wegen zu schnee fahren, falschparken etc.
hab davon acuh so etwa 30-40 hier rumliegen nur hab ich denen lediglich einmal geantwortet ich könnte (bzw der fahrzeughalter) könnte sich nicht erinnern wer das auto zu der zeit gefahren ist.
seitdem kam nun 6 monate lang nix mehr...

wie in ö kann man auch in d einmal sage man war es net bzw weiss net wers war: dann kommts meist zu ner anzeige und ergebnis ist dann dass der fahrzeughalter für 1-2 jahre ein fahrtenbuch führen muss damit immer nachgewiesen werden kann wer wann gefahren ist und wer zahlen muss.

da ich meine strafzettel im ausland kassiert habe und das denen wohl zu viel aufwand ist hat sich das ganze nun wohl verjährt... ;D

chris
26.11.2005, 00:08
bin sinnvoll gefahren... in den augen des gesetzes wohl zu schnell, aber die haben doch einen knall....
in d ist die gesetzeslage da etwas anders, in ö ists nicht sehr empfehlenswert nicht zu zahlen....