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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Reklamationspolitik eine Händlers



David_
29.12.2015, 19:19
Aus gegebenem Anlass und weil ich gerade echt geladen bin mal ein Beitrag von mir zur Reklamationspolitik eines Händlers mit der Bitte um eure Mithilfe. Name nenne ich (noch) nicht, da sich der Fall noch in der Bearbeitung befindet und vielleicht reist sich besagter Händler ja doch noch zusammen und es klärt sich irgendwie. Ist jetzt leider doch ne rechte Textwand geworden, wer sich alles durchliest und helfen kann, schon mal vielen Dank!

Aber erst mal zum Fall:
Habe Ende letzten Aprils im Sale einen Atomic Automatic sehr günstig erworben und zu meinem Tourenski erklärt. Auf Grund der Schneelage ging dann leider nicht mehr wirklich viel und ich hab die Bretter letzte Saison nicht mehr bewegt. Diese Saison hat ja nun leider auch mehr schlecht als recht gestartet, aber zum Glück gabs Ende November im Allgäu mal nen kleinen Dump und es hat sich die Gelegenheit ergeben eine kleine Skitour zu gehen und den Ski zu testen. Nach nicht mal einer Stunde Aufstieg hat sich dann das Topsheet eines Skis etwa Fingerdick vom Tail bis zur Bindung gelöst. Habe das Stück dann abgeschnitten, damit es nicht weiter stört und eingepackt.

https://dl.dropbox.com/s/n5lcpnsufxbs117/thumb_IMG_4993_1024.jpg?dl=0
https://dl.dropbox.com/s/h1dxjg15mv7i9nz/thumb_IMG_4994_1024.jpg?dl=0
https://dl.dropbox.com/s/hbo603v0ef3ies7/thumb_IMG_5026_1024.jpg?dl=0

Zwei Wochen danach hab ichs dann endlich zum Händler persönlich geschafft (hab kein eigenes Auto und das mit dem Einkauf von nem Kumpl kombiniert) und reklamiert.
Bin den Ski zwischenzeitlich auch nicht mehr gefahren, war als alles im Urzustand.
Bei Händler hat man mir dann gesagt, dass das auf jeden Fall wie ein Verarbeitungsfehler aussieht und eingeschickt werden muss, damit der Hersteller entscheiden kann.
Kurz vor Weihnachten kam dann ein Brief, Reklamation wurde anerkannt, ich kann im Laden vorbeikommen und mir die Gutschrift über 248€ abholen. Ich hatte ja eher auf einen neuen Ski gehofft, egal ob altes oder neues Modell. Atomic hat aber weder einen Automatic noch Bent Chetler (alternativ) > 1,90m mehr auf Lager und dementsprechend kriege ich nur ne Gutschrift. Nach mehreren Telefonaten bei denen teilweise immer wieder was anderes erklärt wurde (nur Gutschrift - keine Barauszahlung, meinen alten Ski kann ich im Notfall nicht mehr bekommen weil er eingestampft wird) bin ich jetzt soweit:
- ich kriege das Geld ausgezahlt
- ich kriege kulanterweise nen anderen Ski zum Setpreis und kann das mit der Gutschrift verrechnen lassen

In beiden Fällen würde es wohl darauf hinauslaufen, dass ich einen neuen Ski kaufe, entweder wieder beim selben Händler oder wo anders im Angebot. In beiden Fällen muss ich eigentlich mindestens nochmal das darauflegen was ich jetzt wieder gutgeschrieben bekomme. Also als Lösung für mich als Kunde eher ein Witz!

Habe jetzt angerufen und meinen Ski zurück gefordert und der Händler versucht ihn zurückzubekommen, kann aber sein, dass Atomic den schon eingestampft hat wie mir gesagt wurde.

Die grundlegende Frage ist jetzt: was habe ich als Kunde für Möglichkeiten neue Ski zu kriegen ohne einen Batzen Kohle drauflegen zu müssen. Normalerweise hätte ich nen Topsheetdelaminierer gar nicht reklamiert, aber beim ersten mal Fahren regts halt schon auf und darf eig nicht sein. Nachdem die Reklamation durch ging hab ich jetzt wies aussieht also den noch größeren Schaden, was ja eig nicht sein kann. Kennt sich hier irgendwer mit solchen Fällen aus, als Produkt zum Sonderpreis erworben, nicht mehr erhältlich und verreckt?

Der Händler selbst hat übrigens noch einige Automatic/ Bent Chetler rumstehen, der Austausch gegen diese wird mir aber auf Grund des höheren VK verweigert und auf den Hersteller verwiesen. Da der Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler besteht kommt mir das aber auch nicht wirklich rechtlich tragfähig vor. Vor allem sind die Kosten für den Austausch für den Händler ja nicht höher wenn ich ein neues Modell kriege. Der EK dürfte da ja der selbe sein.

Wers bis hierhin geschafft hat und ne Antwort weiß, immer her mit den Kommentaren!
Vielen Dank schon einmal und Cheers (ich mach mir jetzt auf den ganzen Hussle mal n Bier auf),
David

AlexanderZ
29.12.2015, 19:43
moin - dumme geschichte für dich, denn der händler hat den fall weitergereicht an den hersteller.
du müsstest nachweisen, dass dir ein schaden über die differenz entsteht, zu der du den gleichen ski woanders beschaffen kannst... wenn du diesen dann kaufen könntest, kannst du den händler / hersteller sicherlich mal zum differenzbetrag befragen.

dass du aber nen anspruch auf nen schönen neuen ski zum schnäppchenpreis hast musst du dir leider abschminken. geld auszahlen ist hier sicherlich die einfachste version, und dann einfach beim conrad oder bittl das nächste schnäppchen machen

edit: der riss ging nicht zufällig in direkter linie auf das bindungsmontage-bohrloch zu, oder?

bobmarley
29.12.2015, 19:51
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihre-rechte/gewaehrleistung-und-garantie/

Gemäss dem Link ist die Ware ja tatsächlich mangelhaft (entspricht nicht der erwarteten Qualität). Das würde dann dazu führen, dass Du Reperatur oder Ersatz einfordern kannst. Allerdings wäre das delaminierte Topsheet vielleicht nur ein Bagatellschaden, was einzig eine Preisminderung zur Folge hätte (beim Einstampfen wäre ich nicht ganz sicher, ob Bagatellschaden oder nicht ;) )
Aufgeführt ist auch, dass der Verkäufer Dir gegenüber haftet und Dich also nicht einfach an den Hersteller verweisen kann. Deshalb würde ich versuchen, einen Automatic aus dem Geschäft zu bekommen.

Ich würde das dem Geschäft freundlich und bestimmt so mitteilen. Wenn die sich nicht einsichtig zeigen, ev die entsprechenden Gesetzesartikel raussuchen und auflisten und von irgendeinem Rechtsverdreher (vielleicht hast Du ja einen im Bekanntenkreis) unterschrieben dem Geschäft schicken.

AlexanderZ
29.12.2015, 19:59
so eskalierst du es dann besonders feinfühlig. den nachweis, dass es ein sachmangel ist, müsstest du übrogens erstmal erbringen. was bei meiner obenstehenden frage eher schwer wird...

beim händler selbst hast du eher ne chance, wenn er das baugleiche modell noch da stehen hat, über nen vernünftigen dialog was rauszubekommen

David_
29.12.2015, 20:15
Danke schon mal für die Antworten!
Dann ists also wie ich dachte, der Händler ist für die Abwicklung verantwortlich und dementsprechend muss ich mit dem weiter handeln. Das baugleiche Modell hat er leider nicht mehr da, sonst hät ich denke ich schon nen neuen Ski. Der neue Automatic ist aber bis aufs Topsheet genau der gleiche, dementsprechend hätte ich den Austausch gegen den neuen erwartet. Mit dem Nachweis, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt sollte es sich doch eigentlich erledigt haben, nachdem die Reklamation offiziell anerkannt wurde.
aus dem Link:
Liegt ein Mangel vor, können Sie vom Verkäufer entweder die Reparatur der Ware oder eine Ersatzlieferung verlangen. Geht beides nicht, weil der Aufwand oder die Kosten zu hoch sind oder weil es schlicht unmöglich ist, dann haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder sich vom gesamten Vertrag zu lösen.

Minderung des Kaufpreises wurde mir Verweigert, wenn dann ganz oder gar nicht, ebenfalls mit dem Hinweis, dass der Hersteller so verfährt.
Also wie es aussieht muss mir der Händler nen neuen Ski geben. Von zu hohen Kosten kann ja wohl trotz höherem VK nicht die rede sein, da der EK für den alten Automatic genauso hoch sein sollte wie für den neuen. Werde es dann morgen also nochmal versuchen!

@ AlexanderZ habe mir den Streifen nach der Demontage der Bindung nicht mehr angeschaut, aber wies aussieht kann das ganz gut hinkommen. hast du sowas schon mal erlebt?

bobmarley
29.12.2015, 20:17
so eskalierst du es dann besonders feinfühlig.

Ist ja klar, dass man nicht in den Laden stürmt und etwas von Anwalt usw. brüllt. Aber wenn freundliches Diskutieren zu nichts führt, würde ich persönlich mir schon überlegen, wie man irgendwie zu einer befriedigenden Lösung kommt.

Ich hatte mal so eine Sache bei einem Kauf von anibis.ch (Privat verkauft an Privat). Jacke gekauft, zwar nicht so teuer, aber total dreckig, Taschen eingerissen, Reissverschluss am A.. Nach ca einem Monat hin und her von wegen, das hätte man ja auf den Fotos sehen können oder ich hätte halt fragen sollen, habe ich dem netten Herren dann mithilfe von einem Vater eines Kollegen eingeschrieben einen Brief geschickt und siehe da: 2 Tage später hatte ich mein Geld zurück und konnte die Jacke zurückgeben.

Nicht, dass man so eine Lösung forcieren sollte, aber wenns halt anders nicht funktioniert ist das immer noch eine Möglichkeit.

David_
29.12.2015, 20:35
ich hab auch ne rechtschutzversicherung, wenn also alles nichts hilft wirds wohl darauf hinaus laufen....
mal schaun was morgen raus kommt. vielleicht schau ich auch einfach, dass ich den alten automatic wieder krieg und ne entsprechende preisminderung...

AlexanderZ
29.12.2015, 20:45
in dem moment, wo der schaden auf den bohrer / montage zurückzuführen ist, auch wenn es nur ein ausreichend begründeter verdacht ist, dann erlischt die garantie. evtl hast du dann noch nen haftungsanspruch gegen den monteur, evtl schliesst der das aber auch in seinen agb aus...

ich drück dir die daumen

David_
29.12.2015, 20:54
ahh ok, wusst ich auch nicht.
ja montiert hats der shop, da sich das topsheet allerdings vom tail richtung bindung gelöst hat und der ski bei auftreten des fehlers nur ne stunde schnee gesehen hat und auch über den sommer vernünftig gelagert wurde kann das ausgeschlossen werden denke ich mal.
und danke!

knut
29.12.2015, 21:00
Du kriegst den Ski vollumfänglich erstattet und findest das nen Witz?

Dekadent geht die Welt zugrunde.

Lillrisch
29.12.2015, 21:23
Ich Raffs nich, du bekommst das Geld zurück das du bezahlt hattest als Gutschein oder in bar, versteh ich das richtig? Dann passts doch alles..

David_
29.12.2015, 21:28
naja, in dem fall schon.
da ich letztlich trotz rechtmäßiger reklamation zusätzliche kosten hab, wenn ich den gleichen ski einfach weiter fahren will. abgesehn davon wurde mir am anfang nur eine gutschrift und keine barauszahlung angeboten, sodass ich wirklich ne stange geld drauflegen hätte müssen um nen neuen automatic zu fahren und weiter an den händler gebunden bin. abgesehen davon erschließt sich mir nicht, warum ich vom hersteller (wenn sie noch einen hätten) einen neuen ski kriegen sollte, vom händler (meinem eigentlichen vertragspartner) aber genau dies verweigert wird... wenn ich dann auf grund unverhältnismäßig hoher kosten für mich meinen noch fahrbaren ski zurückfordere und der händler erst mal sagt: "ja da kanns gut sein dass wir nix mehr machen können, der wird vernichtet, weil der hersteller natürlich nicht will, dass n delaminierter ski von ihm unterwegs ist. du musst die gutschrift nehmen!" nehm ich das sicher nicht so hin.
also ja, im gesamtzusammenhang finde ich das nen witz, ich denke nicht dass ne anerkannte reklamation dazu gedacht ist dem kunden mehrkosten zu schaffen wenn er einfach nur ein funktionierendes gleiches produkt möchte.

David_
29.12.2015, 21:32
Ich Raffs nich, du bekommst das Geld zurück das du bezahlt hattest als Gutschein oder in bar, versteh ich das richtig? Dann passts doch alles..

erst als gutschein und nach ein bisschen hin und her jetzt auch bar.
problem ist nur, dass ich einfach nen ski haben mag, ohne fehler und funktionierend. da ich den alten im sale erworben hab kann ich mir von dem geld kein neuen kaufen ohne mindestens das gleiche draufzulegen. das seh ich so nicht ein. das geht nicht in meinen kopf, dass das produkt nen fehler hat, es gibts noch baugleich (wenn auch in neuerer version) und dafür dass ich dann was fehlerfreies erhalt soll ich draufzahlen :confused:
wär mir so eigentlich nicht bekannt, dass das sonst so gehandhabt wird.

AlexanderZ
29.12.2015, 21:36
nuja, sale bedeutet auch restbestände / ausverkauf.
daher kann sich der verkäufer darauf berufen, dass der handel rückabgewickelt werden muss. er kann dir das gleiche produkt nicht beschaffen (baugleich aber anders bedruckt gilt nicht), also wird der kaufvertrag rückabgewickelt. du bekommst geld zurück, er bekommt ski zurück.

du hast keinen anspruch auf den nutzwert des skis, sondern auf den kaufpreis-zurück... fühlt sich doof an, aber ist leider so. der mangel kann nicht behoben werden, daher tritt der verkäufer vom vertrag zurück. das passende zitat hast du oben schon selbst gegeben

David_
29.12.2015, 21:45
naja ich bin mal gespannt, ich wär ja mittlerweile schon damit zufrieden meinen kaputten ski mit ner kaufpreisminderung wieder zu bekommen. mal schaun was da rauskommt, wenn der schon verschrottet ist siehts denke ich nochmal anders aus, da ich noch nicht vom kaufvertrag zurückgetreten bin und dementsprechend schadenersatz für ein gleiches produkt fordern kann (=nutzwert) oder denke ich da falsch?

AlexanderZ
29.12.2015, 22:21
du hast das hrundprinzip nicht verstanden.

er bietet dir ein produkt an, zu einem preis
du kaufst, und gibst das geld ab.

der kauf ist zu stande gekommen.

ein mangel tritt auf.
der händler kann den mangel nicht beheben.

du hast jetzt 2 optionen:
vom kauf zurücktreten oder den mangel akzeptieren.

es gibt hierbei kein recht auf "weitere minderung" des kaufpreises. vom kauf zurücktreten kannst du, vom VERKAUF zurücktreten kann in dem fall, in dem du eine reklamation tätigst, auch der verkäufer.

fühlt sich doof an, ist aber so.

David_
29.12.2015, 22:32
mhh ok, da hast mir jetzt auf jeden fall mal weiter geholfen, dankeschön! :)
bin mal gespannt was rauskommt...

David_
29.12.2015, 23:06
und noch ne frage, darf der verkäufer wirklich bei nem sachmangel vom kaufvertrag zurücktreten?
hab dazu keine quelle gefunden und es wär mir auch neu. normal kann der rücktritt doch nur vom käufer ausgehn oder täusch ich mich?

als käufer:
2x nacherfüllung
falls nicht möglich: rücktritt vom kaufvertrag oder minderung

:confused:

Ratuffa
29.12.2015, 23:33
Klar kann er - wenn der Aufwand für die Behebung des Mangels die Verhältnismäßigkeit übersteigt.
Fakt ist ja auch: Ein finanzieller Schaden entsteht dir nicht, da du den Kaufpreis erstattet bekommst (in welcher Form auch immer).
Du müsstest lediglich auf das Privileg/Glück eines günstigen Produkts verzichten (oder warten und den diesjährigen Automatic im Abverkauf erstehen, Fristen bei Gutscheinen wurden ja gekippt). Umgangssprachlich "Pech gehabt".
Auch wenns echt doof klingt, manchmal muss der Verkäufer vor dem Käufer geschützt werden.

AlexanderZ
30.12.2015, 07:29
du hast recht mit 2x nachbesserung, dann rücktritt ode rminderung. wenn de rverkäufer aber nicht mindern kann / will (weil z.b. ski vernichtet), dann geht nur noch rücktritt

vielleicht klappts aber auch mit lieb "bitte bitte" und dem hinweis, dass er ja den ski zu seinem EK von atomic ersetzt bekommt, weswegen er dir den anderen dann bestimmt auch zu nem supersonderpreis geben kann...

David_
30.12.2015, 09:36
naja, finanzieller schaden entsteht schon, weil ich ja wieder nen ski brauch. hät ich nur den einen ski und keine 3 paar und müsste dann warten bis er reduziert ist weil ich nicht genug kohle hab wär ich in dem fall jetzt echt schlecht dran...
und naja, ich werd mal abchecken was raus kommt, danke auf jeden fall für eure erklärungen und klarstellungen, jetzt weiß ich wenigstens wo ich steh.


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knut
30.12.2015, 09:48
Nein, finanzieller Schaden entsteht nicht. Du hast nur nicht das Glück, von dem super Angebot von damals weiterhin zu profitieren.

Du that ja grad so als wäre ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...

David_
30.12.2015, 09:50
ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...

sollte es sein :D

swissmade
30.12.2015, 09:50
Da mir egal ist, wie der Ski oben aussieht, hätte ich gar nichts unternommen und wäre den Ski weiter gefahren.

David_
30.12.2015, 09:54
naja, nach 1h gebrauch ärgerts halt schon. wär der ski ein paar tage alt gewesen hät ich auch nix gemacht.
jetzt würde ich den ski sogar so weiterfahren, aber vielleicht wurde er bereits eingestampft... :bang:

Zorro
30.12.2015, 19:59
ja grad so als wäre ein intakter Ski ein Grundrecht wie der Zugang zu Trinkwasser...

ist es das nicht? Oder hat sich Nestle das schon gesichert? Die Hand auf die Ski?

gerade gibts völkl äh dings two glaube beim bittl.

David_
30.12.2015, 21:13
den two hab ich ja schon, möcht net noch nen zweiten als tourenski holen ^^
hat sich übrigens alles geklärt, kriege den neuen automatic jetzt zu nem echt guten preis und kann mit dem geringen aufpreis gut leben...
danke nochmal an alle!

AlexanderZ
30.12.2015, 21:28
daumen hoch, und jetzt hoffen dass der schnee auch wirklich fällt

David_
30.12.2015, 21:30
ich hoffs sooo hart! wird echt zeit bevor ich ne depression krieg...
und wehe wepowder lügt und es kommen nicht über 2m!! sick11!1!!!

AlexanderZ
31.12.2015, 16:02
in L2A schneits

pelzkartoffel
01.01.2016, 13:45
Doch, das Recht auf einen mangelfreien Ersatz hat er. Wenn der Verkäufer den Ski (evtl. von der Folgesaison) also da hat, muss er ihn auch rausrücken und ansonsten monetären Ersatz für die Wiederbeschaffung leisten (und eben nicht nur, was er damals faktisch gekostet hat). Sonst hätte der Käufer nämlich einen nichtverschuldeten monetären Schaden durch die Mehrkosten bei Neubeschaffung.
Hatte ich mit nem Countdown 2, den ich vergünstigt bekommen hatte. Als der Laden dann den Ski verhunzt hat, weil er die Bindung beschissen draufgepackt hat, musste er auch vollen Neukaufpreis leisten, weil Rabatte zu dem Zeitpunkt nicht mehr gewährt wurden. Ladenbesitzer hat das dann auch getan.

Guckstu: http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Wenn sich der Ladentyp weiter querstellt, kanst du ihm ja sagen, er soll versuchen, das als Garantiefall bei Atomic zu melden, nen Jahr werden die ja Garantie geben, oder? Was der Verkäufer letztlich im Sale für den Ski verlangt hat, wissen doch die nicht und es ist auch unerheblich. Wenn Garantie drauf war, hast du auch gegenüber dem Hersteller Recht auf nen neuen Ski und basta. Generell hast du gegen beide Ansprüche (Hersteller und Verkäufer). Die verfallen nur bei einem, wennder andere dir schon voll Ersatz geleistet hat. Wie die das untereinander klären, kann dir völlig wurscht sein. Dass der Verkäufer dich einfach an den Hersteller verweist geht also nicht, er hat dir gegenüber eine Verpflichtung zum Schadenersatz als Verkäufer.

Klingt für mich, wie wenn er einfach keinen Bock hat, einzulenken.
Ich würde mich auch nicht scheuen, mit der Anwaltkarte zu winken, hab ich auch gemacht, hat geholfen (Schwester ist Volljuristin).

Du bist im Recht, geh nicht ohne neuen Ski da weg.

alexSnow
01.01.2016, 22:13
der mangel kann nicht behoben werden, daher tritt der verkäufer vom vertrag zurück. das passende zitat hast du oben schon selbst gegeben


Solche Antworten sind der Grund, wieso man auf Rechtsrat im Internet wohl eher verzichten sollte. Sorry, aber das ist einfach Schmarrn.

Der Käufer kann ggf. zurücktreten. Wenn er das nicht will, muss er er nicht. Statt Rücktritt kann er mindern. Der Verkäufer kann diese Rechte nicht ausüben.

Wenn der Ski tatsächlich eingestampft wurde, sind wir auf einer ganz anderen Baustelle. Dann kann es gut sein, dass der Verkäufer tatsächlich Schadensersatz schuldet, was die Differenz zu den aktuellen Preisen mit erfasst.


David, lass dich nicht verunsichern und nimm mal Kontakt zu deiner Rechtsschutzversicherung auf. Vielleicht reicht ja ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt, der dir deine Position korrekt erklärt. Mit dem Wissen kommst du dann hoffentlich bei dem Laden weiter.

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