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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Variantenfahren durch Wald verboten - Forstschutzgesetz



Dicki
16.10.2014, 11:36
Servus zusammen,

einige Wissen es nicht, und die die es wissen, wissen nichts genaues. Das aus Fortschutzgründen das Variantenfahren in Österreich verboten ist, sollte einigen bekannt sein. Da dies nicht grundsätzlich verboten ist, sondern nur in gewissen Bereichen sollte hier eine halbwegs klare Grenze gezogen werden. Dies ist aber nicht wirklich der Fall. Ein paar Links dazu:

https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/natur-umwelt/Wegefreiheit_Variantenskifahren.pdf
http://www.waldverein.at/news-anzeigen/items/14.html
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2565150/
http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2530663/

http://www.jusline.at/33_en_der_Ben%C3%BCtzung_ForstG.html

Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch". Aber so ganz juristisch sauber ist das auch wieder nicht. Auch ist nirgendwo definiert was als "Wald" gilt. Einzelne Baumbestände oder dichte Bewaldung ab 1 Hektar? Fußmarsch = Skitour? Fitnesszustand? 500m horizontal oder Fahrstrecke?

Kennt hier jemand konkretere Fälle? Habe mir mal den besagten §33 durchgelesen, aber wie auch der Rest recht schwammig formuliert. Würde ungern mit dem Gesetzt in Konflikt kommen bzw. das Geld so aus dem Fenster werfen.

Edit: Ich sehe gerade, dass das in Ganz Österreich gilt...

Gäddinixo
16.10.2014, 11:57
Darüber würd ich mir keine Sorgen machen, fahr seit jahren solche Strecken in Österreich und hatte bisher nie Probleme.

Zorro
16.10.2014, 12:31
soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz :D

Steirerspur
16.10.2014, 12:44
strng genomnen wäre in skigebieten (präsenz von aufstiegshilfen) das fahren im wald verboten... = oberhalb der baumgrenze ist es wurscht, unterhalb der baumgrenze bist in ö-skigebieten quasi immer im wald (auch eine lichtung, eine schlägerung ist wald)... nur schaut in skugebieten eh keiner hin... so weit mein forstrechtliches halbwissen..

Steirerspur
16.10.2014, 12:48
und weils passt: beTRETEN ist NICHT gleich befahren mit einem MTB (das arme, schreckhafte wild)... mehrtönnige jäger-suvs und forst-lkw hingegen sind wurscht... da freut sich nämlich der wildbestand.... klingt komisch, ist aber so...;)

knut
16.10.2014, 13:00
Werden hier mal wieder die erbitterten Kontrahenten Jäger und Förster in einen Topf geworfen? :D

Dicki
16.10.2014, 13:05
soweit ich weiss ist das freie Betreten des Waldes der Grundsatz, insb. im Winter zum Skitourengehen. Ausnahmen gibt es, ja, zb Jagdzeiten, Wildschutz und insbesondere eine regionale Ausnahme: Vorarlberg. Dort habens die Grünen vor paar Jahren generell verboten., ausser auf Skipisten. Sehr grüner Ansatz :D

Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!

Bl4ckscream
16.10.2014, 14:01
geliebtes vorarlberg <3

Zorro
16.10.2014, 15:36
Leider ist das Land gerade mein Standort...und keine Sorgen amchen ist gut. Mir sind letzes Jahr einige begegnet, die einiges auf den Tisch legen mussten. Allen Skigebieten voran Mellau und Montafon!

dann solltest du deinen betreffenden Politiker täglich einen Brief schreiben, dass das scheisse ist für dich. Oder du stellst dich mit den lokalen Menschen gut, dann kann man das schon umgehen bzw sich auf evtl Kontrollen einstellen bzw weiss wer wo was dagegen unternimmt..

bernd s
16.10.2014, 21:50
Hallo,
Verstoß gegen das Waldschutzgesetz - Skifahren im 500m Bereich von Aufstiegshilfen - hat uns am Ifen 20 Euro gekostet. Ein Polizist mit Funk oben und der Kollege am Lift hat kassiert. Da hatten wir aber eigentlich Glück, der Spielraum nach oben ist da bei der Strafe groß.
Gruß
Bernd

Kartoffelstampfer
17.10.2014, 12:04
Und die Ösis bestreiten immer noch die Wegelagerei, pfah!

Bl4ckscream
23.10.2014, 19:53
Es ist hier ständig die Rede von "500m Entfernung von Aufstiegshilfen", oder "30 minütiger Fußmarsch".

mein verpeilter Rechtsprof. hatte zufällig eben genau den §33 Absatz 3 vom Forstgesetz kurz am Rande in der Vorlesung.
Hat dann auch lediglich auf die 500m und 30min verwiesen (AB 285 BlgNR. 17 GP 4)

habs gerad nochmal versucht zu finden, kriegs net hin. Mehr stand da aber auch nicht, ist uralt.