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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte?



Romeo
22.02.2006, 12:07
Wie ist denn des eigentlich, darf ich im Park oder sonst wo Leute knipsen oder filmen und das dann online stellen oder brauch ich dann von denen eine Einverständniserklärung.

Als ich z.B. in Amerika war (nix Skifahren), standen da dann Schilder rum das hier gedreht wird und das man evtl. im Film ist. Da haben die ja dann auch keine Einversändniserklärung von mir.

Kennt sich jemand aus, jbe?

subtleplague
22.02.2006, 12:16
frag mal freddy der ist jurist :)

ich glaube es gibt da noch unterschiede ob man jemanden erkennen kann und zu welchem zweck etc.

jbe
22.02.2006, 13:58
es gibt ja das recht am eigenen bild, heisst, wenn du mich auf der strasse triffst, darfst du nicht einfach ein bild von mir machen und das veröffentlichen.
was anderes ist es, wenn ich auf nem konzert bin, jemand macht ein bild davon und ich bin da irgendwo mit drauf.

wenn du also während eines events im park ein bild machst, kann keiner was dagegen haben, ohne event schon eher.
wenn man den typ auf dem bild aber nicht erkennt (wegen brille und helm), wird er auch nichts dagegen haben können

aber fragen schadet auf keinen fall

Sebba
22.02.2006, 14:21
soo da hab ich was für alle dies interessiert, schaut mal hier:

http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm

bzw genau hier für die sache mit dem recht am eigenen bild bzw was was dem recht nahe kommt:

http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_0102_02.cfm

FatFreddy
22.02.2006, 16:01
der link dürfte die deutsche rechtslage ganz gut treffen, im detail kenn ich die aber nicht.

grundsätzlich gilt immer: einwilligung des abgebildeteten ist notwendig. in ö sagt die rechtsprechung, dass es als zustimmung zu werten ist, wenn man sich an orten aufhält, an denen damit zu rechnen ist, dass man abgebildet wird (sog konkludente einwilligung; darauf zielt wahrscheinlich auch das schild in den usa ab). das wird im fussballstadion zutreffen und wenn man bei einem fotoshooting hinten vorbeigeht wahrscheinlich auch. kommt aber auf die umstände an und ist bald einmal zweifelhaft

im ergebnis hats also jbe auch getroffen. in frankreich ist allerdings vor 1-2 jahren entschieden worden, dass man auf der strasse nicht damit zu rechnen hat (dürfte um eine nahaufnahme gegangen sein), wenn keine weiteren umstände hinzutreten.

dann gibts auch noch ausnahmen, die va das öffentliche interesse betreffen. zb wird sich ein politiker kaum erfolgreich aufs recht am eigenen bild berufen können. da stellt sich eher die frage, woraus ein öffentliches interesse besteht ???

insgesamt eine schwammige materie, vor allem im grenzbereich :-\
eine ausdrückliche zustimmung ist natürlich immer das beste

was gilt, wenn man das "opfer" gar nicht erkennen kann ist noch eine interessante frage. was ist denn bei nacktbildern mit abgeschnittenem kopf? ;)

Zorro
22.02.2006, 18:16
ich versteh gar nix mehr. ich mag jbe's sprache viel lieber. weil da wo isch herkomm verschteht man kä korindekacka ;)

FatFreddy
22.02.2006, 19:01
du-erst-fragen-dann-machen-foto-dann-rauchen-crack ;)

sry - ich muss wohl an meiner sprache arbeiten. das sch*-amtsdeutsch ist dummerweise ansteckend >:( wie gesagt, jbe hats richtig gesagt, und auch sonst steht nix falsches hier im thread. aber ich habs scheinbar am kompliziertesten ausgedrückt ::)

Zorro
22.02.2006, 21:52
ok. nuja, leider hab ich vor bildentstehung net gefragt und weiss nicht wer der rider ist (ausser sein team)... also darf ich teilnehmen ?

ach was solls. ich hab eh keine chance...musst schon fast anfangen zu heulen als da stand: die 'genutzte kamera'...reichts wenn ich schreibe tchibo-einweg-modell? :D

FatFreddy
22.02.2006, 22:34
nachdem du schritt 1 u 2 versiebt bzw erledigt hast fehlt nur noch die crackpfeife ;)

mitmachen kannst du schon. es kann nur sein (= es ist rechtlich möglich) dass sich der rider aufregt und zb verlangt, dass das bild aus dem netz genommen wird. dabei kommts aber stark auf die umstände an, unter denen du das bild gemacht hast. in einem park würde ich sagen, dass es ok ist, allerdings kann man das nicht sicher sagen, weil es noch keine gerichtliche entscheidung für genau das problem gibt


zu unterscheiden: recht am eigenen bild ist nicht das gleiche wie das recht am bild (urheberrecht, copyright)

das erste ist ein persönlichkeitsrecht, das hat man sozusagen, weil man mensch ist. dh es ist dein recht, nicht zuzulassen, dass jemand ein bild von dir macht = man darf bilder nur machen, wenn der betroffene einwilligt. diese einwilligung kann ausdrücklich sein "ok, du darfst" oder aus einem verhalten indirekt zu schliessen sein. zb wenn man sich durch gesten als modell anbiedert. wer sich jetzt an einen ort (zb event, demo) begibt, an dem man damit rechnen muss, dass man geknipst wird, stimmt mit seiner anwesenheit an diesem ort bereits zu.
es ist also nicht unbedingt notwendig zu fragen und dadurch eine ausdrückliche einwilligung zu kriegen, weil sich so eine einwilligung auch aus den umständen ergeben kann. nur wer 100% sicher sein will, sollte fragen.

das recht am bild (= urheberrecht, copyright) steht dem zu, der das bild gemacht hat. das recht ist übertragbar und hat zum inhalt, dass man das bild umfassend nutzen kann. zb für werbezwecke, fotocontests, verkaufen, einfach alles. man kann das recht auch beschränkt übertragen, wie beim fotocontest - dann darf x-skier/freeskiers dein bild verwenden (nur für die vereinbarten zwecke) und gleichzeitig auch du weiterhin so wie vorher.

Romeo
22.02.2006, 23:57
okay danke, damit ist wohl alles klar.