Aus Amerika hab ich jetzt ne Mail bekommen.
ich kopier sie einfach mal, leichter als tippen
Meine Frage:
Hey,
i'm from germany.I wanna make a huge order coming from me and many different friends. Its gonna be approximately 15 hoodies. First of all i wanna know as how long its gonna take for the hoodies to be ready for shipping.
So no matter what, the shipping is not gonna cost more than 114 dollars is that right?
Thank you very much
Philipp Dewies
Seine Antwort:
Hey Philipp, great to hear you and some friends are thinking of buying some hoodies. I just checked and it should only cost $114 to ship 15 hoodies. We are running low on some colors/sizes so I would order them soon. They arrived today so they should be able to ship out to you right away.
Thanks again,
-David
David Lesh
(1) 608-658-7809
also ich bin dabei (egal ob aus amerika/oder gb
Geändert von skiout (12.03.2010 um 17:16 Uhr)
Da ich mir die Tage über einen Ebay-Händler aus den Staaten, der Oakley-Custom-Shop Produkte anbietet, eine Juliet zusammenstellen wollte, habe ich dem Zoll mal eine Mail geschrieben bezüglich Verzollung und Steuern....
Hier die rasche und extrem ausführliche Antwort, die mich dazu bewogen hat, es ZU LASSEN... (ich war deutlich über den 150€ drüber )
"Sehr geehrter Herr Bender,
werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden
hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.
Für die Einfuhrumsatzsteuer (7% bzw. 19%) gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
(Von dieser Befreiung sind im Übrigen Sendungen, die alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und
Tabakwaren enthalten, generell ausgeschlossen.)
Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze
von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der
Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und
die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des
Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen
bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite
www.zoll.de unter:
Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online
Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen
Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht
(Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei
verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.
Unter folgenden Links finden Sie allerdings auch Beispiele für Zollsätze von oft eingeführten Waren:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...tze/index.html
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/...eise_nicht_eg2
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.)
= Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll
B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer
C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ zu zahlende Verbrauchsteuer
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
D) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben
(1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte
die Rubrik Umrechnungskurse wählen.
(2) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.
Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...richtigung.jpg) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...behandlung.jpg). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Im Übrigen besteht für bestimmte Personen die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer. Weitere Informationen zur Zollnummer
sowie zum Antragsverfahren finden Sie unter:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...mer/index.html
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schiebold"
Geändert von JustShred (12.03.2010 um 13:57 Uhr)
Okay, ich habe jetzt die Email von dem FirstDrop Shop aus England erhalten.
Ich poste einfach mal wieder:
Meine: (gleiche wie oben)
Hey,
i'm from germany.I wanna make a huge order coming from me and many different friends. Its gonna be approximately 15 hoodies. First of all i wanna know as how long its gonna take for the hoodies to be ready for shipping.
So no matter what, the shipping is not gonna cost more than 10£ is that right?
Thank you very much
Philipp Dewies
Die Antwort:
That is great.
Can you send through your order and I'll let you know what product we have available and how much we can do postage for?
If the products are available we can ship out early next week, otherwise it might take an extra 1-2 weeks to get them to you.
Regards
Steve
Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Ich sammel von allen die Farbe und Größe ein, die seinen Hoodie betreffen. Jeder überweist mir das Geld auf mein Konto, und ich bestelle das dann bei dem Shop in England.
Der Nachteil dabei ist, dass es warscheinlich ewig dauern wird, bis ich von allen das Geld habe. Und ich sicherlich nicht bestelle bevor ich das Geld nicht hab, ist ja verständlich.
2) Jeder bestellt für sich alleine. 10Euro Versand, finde ich, ist okay.
ich glaube das kommt fasgt billiger, wenn jeder für sich alleine besteltl, außer man wohnt so in der nähe, das man das persönlic abholen kann nd so. weil sonst wirds mitm porto wieder teurer.
hast d den link von dem shop in england?
save a chairlift - ride a freeskier
I'll leave a boy in bed, if the powder is fresh. good sex is good sex, but powderdays are seriously special -sarah burke-
winterkind wear
Das der Link:
*Hier klicken*
aber wartet bitte mit dem Bestellen bis ich es gemacht hab..haha sonst gibts meine Farbe nichtmehr^^
Dann sag ich jetzt mal offiziell, dass wir jeder für uns selbst bestellen.
Ich halte das auch für die bessere Lösung
194cm. Welche Hoodiegröße für einen normalen look ohne zuviel Ghetto aber trotzdem etwas baggy?
XXL-Tall würde dir meiner Berechnung nach bis zur Mitte deiner Oberschenkel reichen.
Das ist nicht sehr Baggy aber auch nicht zu wenig.
OK, dann neme ich XL
habe eben erst dir Größentabelle gefunden
das andere wird mir zu lang... danke trotzdem...
(Wenn ich rechen geht XXL Tall mir mindestens bis zu den knien...)
Ist XXL - Tall schön baggy bei 1.73? ^^
wenn du glück hast kannst die Hose weglassen...
Passt, dann kann ich ja noch lange unterhosen anziehen und fertig, super!
da gucken nurnoch schuhe raus...
ca. 110cm (überschlagen) dann lang.
Also fast ein Ballkleid...
Universal einsetzbar, perfekt!
kurze frage: kann man da nur mit paypal zahlen? find dazu nicht wirklich was. nuno wie hast dus gemacht?
btw: xxl is ca. so groß wie ein hoodboyz 4xl longtee. (92cm lang)
Wird die Länge eig. vom Reißverschluss gemessen?
Ja kannst glaub ich nur mit PayPal zahlen - hab ich auch so gemacht.
Also mein Hoodboyz 6XL Hoodie hat 85cm Reißverschlusslänge.
Joel: Bei dir könnte es ohne Spass fast ohne Hose klappen
nee die messen glaub von der schulter naht bis zum bund unten.
Ist ja ungefähr das Gleiche, oder?
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