An: "XX XXX" <XX.XXX@ski-bilek.de>
Datum: 06.12.08 19:30:55 Uhr
Betreff: Re: Anfechtung: 1 x Bindung Rossignol Scratch 120, Mod.09, NEU RI917 (Artikelnummer:20028450xxx)
Von: "Jens" <jens.xxx@web.de>
Sehr geehrter Herr xxx,
ihre Anfechtung kann ich nicht aktzeptieren und bestehe auf umgehende Lieferung der ordnungsgemäß erworbenen Ware. Zur Begründung möchte ich folgende Punkte anbringen:
- Die Auktion ist ordnungsgemäß per Sofort-Kauf beendet worden. Siehe ebay email Bestätigung vom 05.12.08 16:33:41 Uhr.
- Weiter haben Sie in Ihrer email vom 05.12.08 16:34:02 Uhr die erfolgreiche Auktion bestätigt und somit den Vetrag angenommen.
- Es ist ein ordungsgemäßer Kaufvertrag zustande gekommen.
Zur Begründung Ihrer Anfechtung möchte ich folgendes sagen:
- Sie nehmen Bezug auf ein Urteil des AG Stollberg. Diesem liegt ein Fall zugrunde in dem ausdrücklich und für den Kunden offenkundig auf den OVP des Artikels hingewiesen wurde. In meinem Fall wurde kein OVP genannt, der Preis ist für mich nicht offenkundig gewesen. Damit ist dieses Urteil hier nicht einschlägig anwendbar.
- Weiter haben den Artikel in verschiedenen Auktionen mehrfach zum diesem Preis zum Sofort-Kauf angeboten. Daher ist nicht von einem einmaligen Irrtum auszugehen.
- Im Gegenteil liegen diverse Urteile vor die in solchen Fällen eindeutig zu Gunsten des ebay-Kunden entscheiden. Siehe Urteil des AG Charlottenburg vom 30.06.2006 oder Urteil des AG Syke vom 27.09.2004 (24 C 988/04).
Weiterhin:
- Ich habe nach Auktionsende ordnungsgemäß die ebay-Kaufabwicklung, sowie ihre afterbuy-Kaufabwicklung abgeschlossen, und eine Zahlung per paypal veranlasst.
- Ihr Angebot eines 10% Rabattes auf einen erneuten Kauf empfinde ich als merkwürdig und unterstelle das Ihre Angebote lediglich als Lockangebote dienten. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen ebay Richtlinien.
- Ihre Art des Kundenkontaktes mittels standardtisierter Anschreiben empfinde ich als unangemessen.
- Ein höfliches, persönliches Anschreiben und eine Entschuldigung hätten mich sicher zu einer anderen Reaktion veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Jens XXX
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