Tach,
hat jemand schonmal Erfahrung sammeln müssen, wie Versicherungen Parkunfälle abwickeln? Ob die dann mit Selbstverschulden kommen und sich weigern, die Arztkosten zu übernehmen?
MfG
Druckbare Version
Tach,
hat jemand schonmal Erfahrung sammeln müssen, wie Versicherungen Parkunfälle abwickeln? Ob die dann mit Selbstverschulden kommen und sich weigern, die Arztkosten zu übernehmen?
MfG
wenn du keine unfallversciherung o.ä. hast, kanns sein, das du selber auf den kosten sitzen bliebst.
kumpel von ner freundin weigert sich nun die krankenaksse, erneut nen knorpelschaden, der vom radln kommt, zu bezahlen.
doch hab neunfallvers., hab halt im park den größten kicker übersprungen und bin im flat hinter der landung aufgekommen und mir hats die skier weggehauen. jetzt hab ich schiss, wen ich denen den unfall beschreibe und sage "landung nach 30 metern", dass die mir nen vogel zeigen:-). deswegen habe ich gefragt, ob jemandem sowas schonmal passiert ist.
sag denen des einfach net, sondern umschreibs irgendwie anders?! gott, dass wär meiner meinung nach, ja schon ein bisschen dämlich..
wo du den Antrag für die Unfallvers aufgenommen hast.,
wurde bei den Risikofragen bestimmt danach gefragt , ob du bergsportarten ausübst???
wenn ich weiß, dass der verletzungsgrund für normalos ein nicht nachvolziehbarer ist, erfinde ich irgendwas, was jedem passieren könnte, oder halt was, wo plausibel klingt. z.b. hab ich mir mal bei ner schlägerei die schulter verletzt - natürlich zahlt die kasse nicht. ich hab einfach erzählt, dass ich bahrfuss fussball gespielt habe und auf nassem rasen ausgerutscht bin und gegen den torpfosten gerannt bin. überschminktes blaues auge haben die übersehen und ich wurde ganz normal behandelt :)
Skiunfall? Sag einfach dich hats mir hoher Geschwindigkeit über ne Kuppe drüber auf der Pickelharten-Eispiste überschlagen.
Und schon sind wir wieder beim Thema ... ähh .. wie hieß das ... Ver sich..be tr ug .. oder so ähnlich
wenn man uns extremsportler wie normale menschen behandeln würde, müsste man nicht von Ver sich..be tr ug .. oder so ähnlich reden, aber leider ist das nicht so...
Skifahren gilt nicht als Extremsportart. Prügeln glaub ich auch nicht. :D
pistengurken gilt nicht als extremsportart. slopestyle schon, wieso denkst du ist das ne x-games disziplin? ;)
und wenn das, was du machst, nicht extrem ist, dann bin ich der osterhase :p
Warum sollte eine Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen, wenn man sich beim Sport verletzt ?
Soweit ich weiss braucht man nur für Wettkämpfe eine spezielle Versicherung.
Bei den privaten Krankenkassen kann es anders sein.
Als ich mir vor paar Jahren den Arm im Park gebrochen habe, ham die das direkt gezahlt, weiss gar nicht mehr, ob ich denen überhaupt gesagt habe wie es genau dazu kam.
meine versicherung zahlt immer wenn ich mich verletze....
die ham mir gesagt so lang man es nicht professionel macht reicht meine normale versicherung...
(und bei Wettkämpfen/COntest zahlt meine leider nicht)
du bist österreicher? kp wies da ist.
Seit der letzten Gesundheitsreform darf die Krankenversicherung es nicht unterscheiden, also muss sie auch bei Risikosportunfällen zahlen.
Leider wird auch überlegt die Risikosportarten aus der normalen Krankenvers. raus zu nehmen. Bis dahin freie Fahrt.
(alles bezogen auf Deutschland)
Anderseits verursachen die Risikosportunfälle einen verschwindend kleinen Kostenfaktor bei den Ausgaben der Krankenkassen.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das die versicherung mehr belasten würde als die ganzen rentner, die ständig irgendwelche fahrdienste, ambulante besuche, rezepte für kranke drogen und sonst zeug brauchen...
Um mal etwas Klarheit in dieses Halbwissen zu bringen, ein kleiner Auszug mal zu den Ausschlüssen in der privaten Unfallversicherung, Deutschland, Geltungsbereich weltweit.
Bezieht sich jetzt natürlich nur auf Privatpersonen, keinen Skiprofi.
Mehr Ausschlüsse, bezogen auf Sport natürlich, gibts nicht.Zitat:
§4 In welchen Fällen ist der Unfallschutz ausgeschlossen?
...
d) Unfälle der versicherten Person
- als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer),
soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis
benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines
Luftfahrzeuges;
- bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden
beruflichen Tätigkeit;
- bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
e) Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen,
dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines
Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich
der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es
auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Ein Ausschluss der evtl bei einigen hier noch greifen könnte wäre höchstens dieser:
:oZitat:
a) Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder
Bewusstseinsstörungen...
Man sollte natuerlich zwischen der Karanken und Unfallversicherung unterscheiden. Gesetzliche Krankenkasse darf die Genesungskosten auch bei den Risikosportunfaellen nicht ablehnen. Nur die Bergungskosten sind bei den gesetztlichen KK nicht beihaltet.
Bei den Unfallversicherungen und den privaten Krankenversicherungen wuerde ich in die AGB`s rein schauen.